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vom 11.11.2019, aktuelle Version,

Beatrix Karl

Beatrix Karl (2014)
Beatrix Karl (2010)

Beatrix Karl (* 10. Dezember 1967 in Graz) ist eine österreichische Rechtswissenschaftlerin, Politikerin (ÖVP) sowie ehemalige Wissenschaftsministerin (2010–2011) und Justizministerin (2011–2013). Von 2006 bis 2010 und von 2013 bis 2017 war sie Abgeordnete zum Nationalrat.

Leben

Beatrix Karl wuchs als erstes von drei Kindern im oststeirischen Bad Gleichenberg auf, wo sie auch die Volksschule (1974–1978) und Hauptschule (1978–1982) besuchte. Ihr Vater Volker Karl war Bürgermeister von Gleichenberg und ihr Bruder Michael Karl sitzt momentan im Gemeinderat. 1986 maturierte sie mit Auszeichnung am Bundesoberstufenrealgymnasium Feldbach. Von 1986 bis 1991 studierte sie Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz, 1991 wurde sie Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Graz. Ihr Doktoratsstudium schloss sie 1995 mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Für ihre Dissertation wurde sie mit dem Wissenschaftspreis der Arbeiterkammer Oberösterreich ausgezeichnet. Von 1999 bis 2002 war sie APART-Stipendiatin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München.

2001 wurde Karl zur Assistenzprofessorin bestellt, 2003 erlangte sie die Venia für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Europarecht und wurde außerordentliche Universitätsprofessorin in Graz.

Beatrix Karl lebt in Graz.

Funktionen

Von 1. Jänner 2005 bis 28. Jänner 2007 war Beatrix Karl Mitglied des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte des Europarats in Straßburg. Seit 1. Oktober 2017 ist sie Vizerektorin an der Pädagogischen Hochschule Steiermark.

Beatrix Karl ist fachkundige ehrenamtliche Richterin in arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und Lehrbeauftragte an der Medizinischen Universität Graz im Rahmen des Universitätslehrgangs Public Health.

Sie ist unter anderem Mitglied des European Institute of Social Security in Löwen (Belgien), der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik in Bonn, der Grazer Juristischen Gesellschaft und der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Sie ist außerdem Obmannstellvertreterin des Dr. Karl-Kummer-Instituts für Sozialreform, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Graz.

Seit Herbst 2009 ist sie Obfrau des Steirischen Akademikerbundes.[1]

Im Februar 2018 wurde sie zur Regierungskommissärin für die Weltausstellung 2020 in Dubai bestellt.[2]

Wissenschaftliche Arbeit

Beatrix Karl hat bisher rund 100 Arbeiten zu zahlreichen Fragen des österreichischen, deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrechts veröffentlicht, unter anderem zum Verhältnis von Sozialversicherungs- und europäischem Wettbewerbsrecht, zur Zukunft der Sozialunion im Rahmen der EU und zum Kündigungsrecht.

Politische Karriere

2005 kandidierte Beatrix Karl für die ÖVP bei den steirischen Landtagswahlen, verfehlte wegen des überraschend schlechten Ergebnisses aber den Einzug.

Bei der Nationalratswahl 2006 zog sie über die Bundesliste als „Quereinsteigerin“ für die ÖVP in den Nationalrat ein. Die Entscheidung des ÖVP-Obmannes Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, sie als Siebente des Bundeswahlvorschlags zu platzieren, soll auf den steirischen Landesparteiobmann Hermann Schützenhöfer zurückgehen und war besonders als Signal an jüngere, urbane Wähler und Frauen gedacht.

Nach den Nationalratswahlen 2008 zog Karl wieder in den österreichischen Nationalrat ein und fungierte dort auch als Wissenschaftssprecherin der ÖVP. Am 20. Juli wurde Beatrix Karl von ÖAAB-Bundesobmann Bundesminister Michael Spindelegger auch zur Generalsekretärin des ÖAAB – des ÖVP-nahen Arbeitnehmerbundes – eingesetzt. Dort wollte sie die ehemals auf eine Beamtenvertretung reduzierte ÖVP-Teilorganisation als neue, moderne Vertretung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer positionieren.

Am 26. Jänner 2010 wurde sie als Nachfolgerin von Johannes Hahn, des designierten EU-Kommissars für Regionalpolitik in der Kommission Barroso II, in der Bundesregierung Faymann I als Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung angelobt.

Im Zuge der Regierungsumbildung nach dem Rücktritt von Josef Pröll im April 2011 wurde sie als Justizministerin bestellt und am 21. April 2011 angelobt. Die Amtszeit des Kabinetts Faymann I endete am 16. Dezember 2013 mit der Ernennung der Bundesregierung Faymann II, der Karl nicht mehr angehörte.

Kritik

Durch ihre geplanten Sparmaßnahmen im universitären Bereich geriet sie ins Kreuzfeuer der Kritik: Sowohl die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) als auch die Universitätenkonferenz (uniko) verurteilten dieses Vorgehen und warfen der Ministerin vor, nicht einmal ihre eigenen Ziele erfüllen zu wollen. Auch die Ankündigung im November 2010 außeruniversitäre Forschungsinstitute nicht mehr zu fördern, darunter auch internationale Aushängeschilder wie das Erwin Schrödinger Institut, dessen Bedeutung sie selbst kurz davor in einer Presseaussendung hervorgehoben hatte, löste eine Welle herber Kritik von nationalen und internationalen Spitzenforschern (darunter Fields-Medaillen-Gewinner und Nobelpreisträger) aus.[3]

Nachdem ein 14-jähriger Jugendlicher 2013 in U-Haft vergewaltigt wurde, sagte sie zu dem Vorfall: „Haft ist kein Paradies, aber die Zustände waren nie besser“ und „wir sprechen hier von Jugendlichen, die eine schwere Straftat begangen haben, sonst wären sie nicht in U-Haft genommen worden“.[4] Auf heftige Kritik, weil sie damit die Unschuldsvermutung missachtet und solche Vorkommnisse zudem, wenn sie verurteilten Strafgefangenen zustießen, als minder beachtenswert hingestellt habe, wurde Karl öffentlich heftig kritisiert. Einige Tage später lenkte sie ein, der Jugendliche „hätte nie in diese Zelle gesperrt werden dürfen“ und kündigte die Einrichtung einer Task Force zur Prüfung von Alternativen zur U-Haft bei Jugendlichen an.[5]

Auszeichnungen

Quellen

  1. Steirischer Akademikerbund: Landesvorstand (Memento des Originals vom 11. August 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ab-stmk.at. Abgerufen am 10. August 2015.
  2. derStandard.at: Karl zu Kommissärin für Weltausstellung in Dubai gewählt. Artikel vom 14. Februar 2018, abgerufen am 14. Februar 2018.
  3. http://DerStandard.at/1288659993405/Acht-Gruende-warum-das-Erwin-Schroedinger-Institut-echt-entbehrlich-ist
  4. http://diepresse.com/home/panorama/1423407/Vergewaltigt-im-Gefaengnis_Vorerst-keine-Entschaedigung http://diepresse.com, 27. Juni 2013
  5. Justizministerin provoziert einen Aufstand, Online auf Humanistischer Pressedienst vom 28. Juni 2013. Ministerin schiebt Verantwortung ab. Humanistischer Pressedienst vom 1. Juli 2013.
  6. Land Steiermark: Große Goldene Ehrenzeichen und Große Ehrenzeichen mit dem Stern verliehen. Artikel vom 29. November 2018, abgerufen am 30. November 2018.
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Beatrix Karl-6518 Beatrix Karl-6518 Franz Johann Morgenbesser from Vienna, Austria
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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