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vom 03.09.2018, aktuelle Version,

Bezirk Suczawa

Der Bezirk Suczawa (rumänisch: Suceava; ruthenisch: Suczawa) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina. Der Bezirk umfasste Gebiete im äußersten Südosten der Bukowina. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Suczawa (Suceava). Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina (Kreis Suceava).

Lagekarte des Bezirks Suczawa innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Suczawa wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Suczawa (Suceava) und Gurahumora (Gura Humorului) gebildet.[2] Per 1. Oktober 1893 wurden der Gerichtsbezirk Gurahumora ausgeschieden und gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Solka aus dem Bezirk Radautz zum Bezirk Gurahumora vereint.[3]

Im Bezirk Suczawa lebten im Jahr 1869 69.023 Menschen. Bis zum Jahr 1900 sank die Einwohnerzahl aufgrund der Abspaltung eines Gerichtsbezirks auf 62.447 Personen. Von der Bevölkerung hatten 1900 37.252 Rumänisch (59,6 %) als Umgangssprache angegeben, 11.549 Personen sprachen Deutsch (18,5 %), 11.269 Ruthenisch (18,0 %) und 1.870 eine andere Sprache (3,0 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 569,32 km² sowie einen Gerichtsbezirk mit 41 Gemeinden und 27 Gutsgebieten.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1869 69.023
1880 76.210 15.185 8.101 48.356 3.545
1890 83.250 17.695 10.137 51.387 3.500
1900 62.447 11.549 11.269 37.252 1.870

Ortschaften

Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1910 ein Bezirksgericht in Suczawa, diesem waren folgende Orte zugeordnet[4]:

Gerichtsbezirk Suczawa:

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“
  4. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 402

Literatur