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vom 11.08.2018, aktuelle Version,

Bezirk Warnsdorf

Der Bezirk Warnsdorf (tschechisch: Okresní hejtmanství Varnsdorf, politický okres Varnsdorf) war ein Politischer Bezirk im Königreich Böhmen. Der Bezirk umfasste Gebiete im Norden Böhmens im heutigen Ústecký kraj (Okres Děčín). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Warnsdorf (Varnsdorf). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1993 Teil Tschechiens.

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Der spätere Bezirk Warnsdorf war zunächst Teil des Bezirks Rumburg, der aus den Gerichtsbezirken Rumburg (Rumberk) und Warnsdorf (Varnsdorf) gebildet wurde.[2]

Der Gerichtsbezirk Warnsdorf wurde jedoch 1908 aus dem Bezirk Rumburg ausgeschieden und zu einem eigenständigen Bezirk erhoben.[3]

Der Bezirk Warnsdorf umfasste 1910 eine Fläche von 79,37 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 39.339 Personen. Von den Einwohnern hatte 1910 37.619 Deutsch und 599 Tschechisch[4] als Umgangssprache angegeben. Weiters lebten im Bezirk 1.121 Anderssprachige oder Staatsfremde. Zum Bezirk gehörte ein Gerichtsbezirk mit insgesamt 11 Gemeinden bzw. 12 Katastralgemeinden.[5]

Gemeinden

Der Bezirk umfasste 1910 die elf Gemeinden Kreibitz (Chřibská), Neukreibitz (Nová Chřibská), Niedergrund (Dolní Podluží), Niederkreibitz (Dolní Chřibská), Obergrund (Horní Podluží), Oberkreibitz (Horní Chřibská), Sankt Georgenthal (Jiřetín), Schönfeld (Krásné Pole), Teichstatt (Rybniště), Tollenstein (Tolštejn) und Warnsdorf (Varnsdorf).

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Landes-Gesetz-Blatt für das Königreich Böhmen 1908, XVIII. Stück, Nr. 58: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung zweier neuer Bezirkshauptmannschaften in Böhmen mit dem Amtssitze in Warnsdorf und in Brandeis a. E.“
  4. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  5. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v království Českém. Sestaven na základě úředních dat k rozkazu c.k. místodržitelství. Prag 1913, S. 737

Literatur

Siehe auch