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vom 22.04.2022, aktuelle Version,

Dachsteuer

Die Dachsteuer war eine Form der Vermögensteuer, deren Höhe auf der Grundlage der Dachfläche berechnet wurde. Diese Steuer ist zum Beispiel aus dem antiken Rom,[1] aus der habsburgischen Donaumonarchie und aus Irland bekannt ist. In Österreich wurde diese Steuerform mehrmals, etwa zu Ende des 18. Jahrhunderts durch Kaiser Joseph II. eingeführt. Eine andere Variante war das 1572 zur Finanzierung der Türkenkriege eingeführte Rauchfanggeld.

In Österreich wurden daher viele Burgen und andere weniger intensiv genutzte Gebäude abgedeckt und aufgegeben, um Geld zu sparen.[2] Dies war zum Beispiel bei der Burgruine Rauhenstein nahe Baden bei Wien, der Burgruine Glanegg in Kärnten, der Ruine Altschielleiten, der Burg Klaus sowie dem ehemaligen Schloss Zagging der Fall. Bei der Burg Gallenstein wurde zudem das Kupferdach abgedeckt und an einen Kupferschmied verkauft.

Einzelnachweise

  1. namentlich die 4-prozentige Dachsteuer für Senatoren. Siehe Karl Hönn: Augustus und seine Zeit. 4., verbesserte Auflage. Seidel, Wien 1953, S. 30.
  2. Roman Sandgruber: Ökonomie und Politik. Österreichische Wirtschaftsgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart (= Herwig Wolfram: Österreichische Geschichte.). Ueberreuter, Wien 1995, ISBN 3-8000-3531-6, S. 224: „Die Folge der unüberlegten Dachsteuer war, dass die Besitzer nicht mehr benötigter Gebäude einfach die Dächer abtragen ließen und zahlreiche weitläufige Adelsburgen zu Ruinen verkamen“.

Siehe auch