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vom 13.11.2010, aktuelle Version,

Devolutionsantrag

Der Devolutionsantrag ist eine in § 73 des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Möglichkeit, bei Verletzung der Entscheidungspflicht einer Behörde den Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Behörde zu verlangen. Diese ist grundsätzlich die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, wenn aber gegen den Bescheid Berufung bei einem Unabhängigen Verwaltungssenat eingelegt werden könnte, dieser Senat.

Verletzt die höchste Behörde in einem Verfahren oder ein Unabhängiger Verwaltungsgerichtshof die Entscheidungspflicht, ist die Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zulässig.