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vom 12.08.2010, aktuelle Version,

Einschleifregelung

Eine Einschleifregelung verhindert bei geringfügiger Überschreitung von Zuverdienstgrenzen die vollständige Rückzahlung von Beihilfen und Förderungen. Der Begriff ist nur in Österreich üblich.

Zahlreiche Beihilfen und Förderungen sind als Voraussetzung an eine bestimmte Einkommenshöhe gebunden. Wird diese Grenze überschritten, erlischt der Anspruch, bereits geleistete Zahlungen müssen rückerstattet werden. Bei Einschleifregelungen wird dagegen nur der über die Grenze hinausgehende Betrag abgezogen.

Eine derartige Regelung besteht etwa seit 2008 beim österreichischen Kinderbetreuungsgeld.

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