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vom 14.03.2021, aktuelle Version,

Ewald Wiederin

Ewald Wiederin (* 19. Februar 1961 in Satteins) ist ein österreichischer Jurist und Universitätsprofessor. Wiederin ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien.

Ausbildung

Ewald Wiederin wurde 1961 in der Gemeinde Satteins im Vorarlberger Walgau geboren. Dort besuchte er von 1967 bis 1971 auch die Volksschule, ehe er ans Privatgymnasium Stella Matutina im benachbarten Feldkirch wechselte, wo er 1979 maturierte. In der Folge nahm Wiederin 1979 das Studium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien auf. Dieses schloss er 1983 mit der Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) ab. Anschließend leistete er den Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer ab.

Beruflicher Werdegang

Direkt im Anschluss an den abgeleisteten Präsenzdienst wurde Ewald Wiederin 1984 an der Universität Wien als Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht tätig. 1995 erlangte er an dieser Universität die Lehrbefugnis (Venia legendi) für die Fächer Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung mit seiner Habilitationsschrift zum Thema „Bundesrecht und Landesrecht – Zugleich ein Beitrag zu Strukturproblemen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung in Österreich und Deutschland“. In weiterer Folge arbeitete Ewald Wiederin in den Jahren 1995 und 1996 als Referent beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, ehe er ab dem Jahr 1997 als außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien tätig war.

Im Jahr 2000 folgte Ewald Wiederin einem Ruf auf eine ordentliche Professur für Allgemeine Staatslehre, Verwaltungslehre, Verfassungs- und Verwaltungsrecht an die Universität Salzburg, wo er insgesamt neun Jahre lang lehrend und forschend tätig war. Während dieser Zeit war er in den Jahren 2003 bis 2005 auch Mitglied des Österreich-Konvents. Daran anschließend arbeitete er 2007 und 2008 auch in der Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform mit. 2009 folgte er wieder einem Ruf zurück an seine Alma Mater, die Universität Wien, als er eine Professur am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht angeboten bekam. Im Jahr 2013 wählte ihn die Österreichische Akademie der Wissenschaften zum korrespondierenden Mitglied. 2019 wurde er Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Er ist Mitglied der Vereinigung für Verfassungsgeschichte.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • gemeinsam mit Magdalena Pöschl (Hrsg.): Demokratie und Europäische Menschenrechtskonvention. Manz, Wien 2020, ISBN 978-3-214-08342-7.
  • gemeinsam mit Christoph Lanner: Verwaltungsverfahrensrecht, 9. Aufl., Verlag Österreich, Wien 2008 (zuerst 1997), ISBN 978-3-7046-5088-7.
  • Migranten und Grundrechte. Ein Überblick, Neue Wissenschaftlicher Verlag, Wien, Graz 2003, ISBN 3-7083-0178-1.
  • Privatsphäre und Überwachungsstaat. Sicherheitspolizeiliche und nachrichtendienstliche Datenermittlungen im Lichte des Art 8 EMRK und der Art 9–10a StGG, Manz, Wien 2003, ISBN 3-214-10586-8.
  • Einführung in das Sicherheitspolizeirecht, Springer, Wien, New York 1998, ISBN 3-211-83039-1.
  • Bundesrecht und Landesrecht. Zugleich ein Beitrag zu Strukturproblemen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung in Österreich und Deutschland, Springer, Wien 1995, ISBN 3-211-82747-1.
  • Aufenthaltsbeendende Massnahmen im Fremdenpolizeirecht. Eine rechtsdogmatische Untersuchung zur Zurückschiebung, Ausweisung und Abschiebung nach dem Fremdengesetz 1992, Service, Wien 1993, ISBN 3-85428-247-8.