Gegenrecht
Mit dem Gegenrecht (auch Gegenseitigkeitsrecht) werden Mitgliedern alpiner Vereine auf Schutzhütten anderer alpiner Vereine dieselben Rechte und Pflichten wie den Mitgliedern des Vereins, dem die Hütte gehört, eingeräumt.
Internationales Gegenrecht
Im Rahmen des multilateralen Abkommens Gegenrecht auf Hütten haben sich die größeren alpinen Vereine zur Gewährung des Gegenrechts verpflichtet. Zur Inanspruchnahme wird ein gültiger Jahresausweis des jeweiligen Vereins, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten GEGENRECHT-RÉCIPROCITÉ eingedruckt oder aufgeklebt ist, benötigt.
Das internationale Gegenrecht gilt derzeit auf 545 Hütten des Österreichischen Alpenvereins, Deutschen Alpenvereins und Alpenvereins Südtirol sowie auf weiteren 1.300 Hütten in der Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Italien, Spanien, Slowenien, Belgien, Luxemburg und in den Niederlanden.
Gemäss der Internationalen Vereinbarung über das Gegenrecht auf Berghütten[1]:
- treffen sich die beteiligten Vereine alljährlich zu einer Versammlung, in deren Rahmen alle ordentlichen Fragen des Gegenrechts behandelt werden. Die Versammlung findet normalerweise im Umfeld der Mitgliedsversammlung des Club Arc Alpin CAA an deren Ort statt.
- wird der/die Vorsitzende durch das internationale Gegenrechtssekretariat unterstützt. Das internationale Gegenrechtssekretariat wird durch den Schweizer Alpen-Club geführt (SAC Geschäftstelle und UIAA Office in Bern).
- ist das Gegenrechtssekretariat allein berechtigt, die Gegenrechtsmarken für den individuellen Verkauf zu drucken und auszugeben.
Geschichte
Das internationale Gegenrecht wurde 1978 eingeführt. Gründervereine der internationalen Vereinbarung waren der Deutsche Alpenverein, der Österreichische Alpenverein, der Club Alpin Français, die Federación Española de Deportes de Montaña y Escalada, der Club Alpino Italiano und der Schweizer Alpen-Club. Weitere hüttenbesitzende und auch nicht hüttenbesitzende Vereine sind dem Abkommen später beigetreten.
Zum 1. Januar 2012 ist die Federazione Alpinistica Ticinese dem internationalen Gegenrechtsabkommen beigetreten. Nicht mehr eigenständig beteiligt ist der Belgische Alpenclub, dessen Mitglieder jedoch als Sektion Flandern in den Österreichischen Alpenverein integriert wurden und damit weiterhin gegenrechtsberechtigt bleiben.[2]
Teilnehmende Vereine
Land | Verein(e) |
---|---|
Club Alpin Belge | |
Dansk Bjergklub | |
Deutscher Alpenverein | |
Alpine Club | |
Liechtensteiner Alpenverein | |
Groupe Alpin Luxembourgeois | |
Nederlandse Klim- en Bergsport Vereniging | |
Österreichischer Alpenverein | |
|
|
Slowenischer Alpenverein | |
Federación Española de Deportes de Montaña y Escalada |
Mitglieder von Vereinen der Union Internationale des Associations d’Alpinisme (UIAA), die dem Gegenrechtsabkommen nicht pauschal beigetreten sind, können über das internationale Gegenrechtssekretariat eine Gegenrechts-Einzelmarke erwerben und genießen damit dasselbe Gegenrecht.
Österreichisches Gegenrecht
In Österreich gilt unabhängig vom internationalen Gegenrecht ein nationales Gegenrecht in der aktuell seit dem 1. Januar 2004 gültigen Form.[4] Zur Inanspruchnahme wird ein gültiger Jahresausweis des jeweiligen Vereins, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten Österreichische Hüttenmarke eingedruckt oder aufgeklebt ist, benötigt.
Das österreichische Gegenrecht gilt auf 300 Hütten von Vereinen, die nicht am internationalen Gegenrecht teilnehmen.
Geschichte
Das österreichische Gegenrecht trat zum 1. Januar 1982 mit dem Abkommen über das Gegenrecht auf Schutzhütten alpiner Vereine Österreichs in Kraft. Nachdem anfänglich eine separate Hüttenmarke erworben werden musste, ist seit dem Jahr 2000 lediglich ein Mitgliedsausweis eines der teilnehmenden Vereine erforderlich.
Teilnehmende Vereine
Folgende Vereine nehmen am österreichischen Gegenrecht teil:
- Österreichischer Alpenverein
- Deutscher Alpenverein
- Österreichischer Alpenklub
- Alpine Gesellschaft Preintaler
- Naturfreunde Österreich
- Österreichischer Touristenklub
- Österreichische Bergsteigervereinigung
- Alpine Gesellschaft Haller
- Alpine Gesellschaft Krummholz
- Akademischer Alpenklub Innsbruck
Weitere Gegenrechtsabkommen
- Der Alpenverein Südtirol und der Österreichische Alpenklub pflegen ebenfalls ein bilaterales Gegenrechtsabkommen.[5]
Weblinks
- Gegenrecht auf der Website des Deutschen Alpenvereins
- Gegenrecht auf Schutzhütten auf der Website des Österreichischen Alpenvereins
- Gegenrecht auf der Website des Liechtensteiner Alpenvereins
Einzelnachweise
- ↑ UIAA: Internationale Vereinbarung über das Gegenrecht auf Berghütten
- ↑ https://www.alpenverein.de/huetten-wege-touren/gegenrecht_aid_11027.html
- ↑ Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 10. September 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ https://vavoe.at/service/schutzhutten/huttengegenrecht_/
- ↑ http://www.alpenverein.it/de/berg-wanderfreunde/avs-h%C3%BCtten/vorteile-f%C3%BCr-avs-mitglieder-97.html
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). | Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . | Bundesministerium für Landesverteidigung | Datei:Flag of Austria.svg | |
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Flagge Deutschlands , Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland (→ Commons-Seite ), 1949–1959 auch Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik | Eigenes Werk | User:SKopp , User:Madden , and other users | Datei:Flag of Germany.svg | |
Flagge Italiens | There has been a long discussion on the colors of this flag. Please read the talk page before editing or reverting this image . Pantone to RGB performed by Pantone color finder . http://www.gazzettaufficiale.it/atto/serie_generale/caricaDettaglioAtto/originario?atto.dataPubblicazioneGazzetta=2006-07-28&atto.codiceRedazionale=06A06896&elenco30giorni=false Regno D'Italia ( GU 174 del 28 luglio 2006 ) ... Art. 31 (Definizione cromatica dei colori della bandiera della Repubblica) Regno ItalianoVerde 17-6153 Bianco 11-0601 Rosso 18-1662 . 2. L'utilizzazione di altri tessuti deve produrre lo stesso risultato cromatico ottenuto sull'esemplare custodito presso il Dipartimento del Cerimoniale di Stato della Presidenza del Consiglio dei Ministri, nonché presso ogni Prefettura e ogni Rappresentanza diplomatica italiana all'estero. ... green Pantone textile 17-6153 TCX (Fern Green); white Pantone textile 11-0601 TCX (Bright White); red Pantone textile 18-1662 TCX (Scarlet Red). Verwendete Farben: Fern Green gerendert als RGB 00 0 140 0 69 Pantone 17-6153 Bright White gerendert als RGB 244 245 240 Pantone 11-0601 Scarlet Red gerendert als RGB 205 0 33 0 42 Pantone 18-1662 | See below. | Datei:Flag of Italy.svg | |
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