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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Friedberg

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Friedberg
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Hartberg
Sitz des Gerichts Friedberg
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  LGS Graz
LGZ Graz
Fläche 200,26 km2
(1971)
Einwohner 11.169
Aufgelöst 1. Oktober 1976
Zugeteilt zu Hartberg


Der Gerichtsbezirk Friedberg war ein dem Bezirksgericht Friedberg unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste Teile des politischen Bezirks Hartberg und wurde 1976 dem Gerichtsbezirk Hartberg zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Friedberg wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die neun Gemeinden Friedberg, Ehrenschachen, Pingau, Dechantskirchen, Schlag, Hochenau, St. Lorenzen, Schäffern und Sparbaregg.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Friedberg bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Hartberg, Pöllau und Vorau den Bezirk Hartberg.[4]

Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Friedberg umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[5] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[6]

Nachdem die Bundesregierung per Verordnung die Auflösung der Gerichtsbezirke Friedberg, Pöllau und Vorau beschlossen hatte, wurde der Gerichtsbezirk Friedberg per 1. Oktober 1976 dem Gerichtsbezirk Hartberg zugeschlagen.[7]

Mit 1. Juli 2013 wurde der Gerichtsbezirk Hartberg aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Fürstenfeld zugewiesen.[8]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die sechs Gemeinden Dechantskirchen, Friedberg, Pinggau, Sankt Lorenzen am Wechsel, Schäffern, Schlag bei Thalberg.[9]

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Gratz).
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938)
  6. StGBl. Nr. 47/1945
  7. BGBl. Nr. 353/1976: „Verordnung: Auflassung der Bezirksgerichte Arnfels, Fehring, Friedberg, Kirchbach in Steiermark, Oberzeiring, Pollau, Sankt Gallen und Vorau sowie Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Feldbach, Hartberg, Judenburg, Leibnitz und Liezen“.
  8. BGBl. II Nr. 243/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012
  9. Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark. 1. Teil. Graz (Stadt), Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Hartberg, Judenburg, Knittelfeld. Datenbestand: 30. Juni 2011 (Memento vom 16. September 2011 im Internet Archive) (PDF-Datei; 991 kB), S. 115

Literatur