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vom 24.08.2018, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Lofer

Ehemaliger Gerichtsbezirk Lofer
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Zell am See
Sitz des Gerichts Lofer
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Aufgelöst 1. Juni 1923
Zugeteilt zu Saalfelden

Der Gerichtsbezirk Lofer war ein dem Bezirksgericht Lofer unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk bestand bis Ende Mai 1923 und umfasste den nördlichen Teil des Bezirks Zell am See.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Lofer wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die elf Steuergemeinden Au, Gföll, Hallenstein, Lofer, Obstthurn, Reit, St. Martin, Scheffsnoth, Unken, Unterweißbach und Wildenthal.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Mittersill, Saalfelden, Taxenbach und Zell am See den Bezirk Zell am See.[3]

Der Gerichtsbezirk Lofer wurde per 1. Juni 1923 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Golling und Mattsee aufgelöst, wobei der Gerichtsbezirk Lofer dem Gerichtsbezirk Saalfelden zugeschlagen wurde.[4]

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Lofer umfasste vor der Auflösung das Gebiet der heutigen vier Gemeinden Lofer, Sankt Martin bei Lofer, Weißbach bei Lofer und Unken.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 187/1923: „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“

Literatur