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vom 26.01.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Monfalcone

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Monfalcone
(slowenisch: Tržič)
Basisdaten
Bundesland Görz und Gradisca
Bezirk Monfalcone
Sitz des Gerichts Monfalcone
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Görz
Fläche 123,79 km2
(1910)
Einwohner 22.561
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien

Der Gerichtsbezirk Monfalcone (slowenisch Tržič) war ein dem Bezirksgericht Monfalcone unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca.

Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im heutigen Friaul (in den ehemaligen Provinzen Udine bzw. Gorizia) an der Staatsgrenze zu Slowenien und gehörte zum Bezirk Monfalcone. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Monfalcone wurde um 1850 infolge der Auflösung der ursprünglichen Patrimonialgerichtsbarkeit in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca sowie wie im gesamten Kaisertum Österreich geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Görz, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Monfalcone.

Der Gerichtsbezirk Monfalcone bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Cormons, Gradisca und Cervignano den Bezirk Gradisca,[3] wobei die Gerichtsbezirke Cervignano und Monfalcone in der Folge als eigenständiger Bezirk Monfalcone abgespalten wurden.

Der Gerichtsbezirk wies 1910 eine Bevölkerung von 22.561 Personen auf, von denen 17.944 Italienisch als Umgangssprache angaben. Weiters lebten im Gerichtsbezirk 125 Deutschsprachige, 1.645 Slowenischsprachige und 2.847 Anderssprachige oder Staatsfremde.[4]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Monfalcone zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die neun Gemeinden Doberdò (Doberdob), Duino (Devin), Monfalcone (Tržič), Ronchi, San Canciano, San Pietro, Staranzano und Turriaco. Ursprünglich war auch die Gemeinde Opachiasella Teil des Gerichtsbezirks, diese wurde jedoch per 1. Oktober 1876 ausgeschieden und dem Gerichtsbezirk Görz zugewiesen.[5]

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918, S. 18
  5. Gesetze und Verordnungen der Landesbehörden für das österreichisch-illirische Küstenland (bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiet) 1876, IVX. Stück, Nr. 19: „Kundmachung des k. k. Ober-Landesgerichtes in Triest, betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Opachiasella aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Monfalcone und Zuweisung derselben zu jenem des städtisch-delegirten Bezirksgerichtes Görz“

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)