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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Ried in Tirol

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Ried in Tirol

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Ried in Tirol
 Landesgericht Innsbruck
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Landeck
Sitz des Gerichts Ried im Oberinntal
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Innsbruck
Fläche 670,47 km2
Aufgelöst 1. Jänner 1978
Zugeteilt zu Landeck
Gerichtsbezirks Ried um 1920

Der Gerichtsbezirk Ried in Tirol (bis 1895 Gerichtsbezirk Ried) war ein dem Bezirksgericht Ried in Tirol unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Landeck (Bundesland Tirol). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 1978 aufgelassen und das zugehörige Gebiet dem Gerichtsbezirk Landeck zugeschlagen.[1]

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Ried wurde durch eine Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission aus dem Jahr 1849 geschaffen und umfasste ursprünglich die elf Gemeinden Faggen, Fendels, Fiß, Kauns, Kaunserberg, Kaunserthal, Ladis, Prutz, Ried, Serfaus und Tösens.[2]

Der Gerichtsbezirk Ried bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Landeck und Nauders den Bezirk Landeck.[4]

1895 wurde der Gerichtsbezirk Ried in „Gerichtsbezirk Ried in Tirol“ umbenannt.[5]

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs musste Österreich 1919 durch den Vertrag von Saint-Germain mehrere Gemeinden des Gerichtsbezirks Nauders an Italien abtreten, wodurch sich der Gerichtsbezirk Nauders stark verkleinerte. Mit der Verordnung des Justizministeriums vom 29. November 1920 wurde in der Folge der Gerichtsbezirk Nauders aufgelöst und die drei bei Österreich verbliebenen Gemeinden Nauders, Pfunds und Spiß dem Gerichtsbezirk Ried in Tirol zugeschlagen.[6] Die Verordnung trat per 1. Jänner 1921 in Kraft.[7]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst vor der Auflösung des Gerichtsbezirkes mit den 14 Gemeinden Faggen, Fendels, Fiss, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Ladis, Nauders, Pfunds, Prutz, Ried im Oberinntal, Serfaus, Spiss und Tösens den südlichen Teil des Bezirkes Landeck.

Einzelnachweise

  1. BGBl. Nr. 525/1977: „Verordnung der Bundesregierung vom 1. Januar 1978 über die Auflassung des Bezirksgerichts Ried in Tirol und Änderung des Sprengels des Bezirksgerichts Landeck“
  2. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg. Jahrgang 1895. XXII. Stück, Nr. 50: Verordnung des Justizministeriums vom 24. November 1895 Nr. 24.157, betreffend die Bezeichnung des Bezirksgerichtes Ried in Tirol
  6. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, 12. Stück, Nr. 27: „Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 29. November 1920, betreffend die Auflassung des Bezirksgerichtes Nauders.“
  7. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1921, 9. Stück, Nr. 21: „Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 23. Dezember 1920, betreffend die Einstellung der Tätigkeit des Bezirksgerichtes Nauders.“