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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Sankt Florian

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Sankt Florian

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Sankt Florian
 Landesgericht Linz
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Linz-Land
Sitz des Gerichts St. Florian
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Linz
Fläche 135,61 km2
(1923)
Einwohner 11.352
Aufgelöst 1. April 1958
Zugeteilt zu Linz-Land
Gerichtsbezirk Sankt Florian Ende 1922

Der Gerichtsbezirk Sankt Florian (auch Markt St. Florian bzw. St. Florian) war ein dem Bezirksgericht St. Florian unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Linz-Land (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. April 1958 aufgelöst.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk wurde am 4. Juli 1850 mit einem Erlass des Oberlandesgerichtes Linz aus den 29 Steuergemeinden Ansfelden, Dörfl, Ebelsberg, Enzing, Fernbach, Fleckendorf, Florian, Gemering, Grünbrunn, Harmannsdorf, Hofkirchen, Kremsdorf, Mickstätten, Mönchgraben, Nettingsdorf, Niederfrauenleiten, Niederneukirchen, Oberweidlham, Pichling, Posch, Rappeswinkel, Rohrbach, Rupprechtshofen, Samesleiten, Taunleiten, Tillisburg, Ufer, Unterweidlham und Wambach gebildet.[1] Ursprünglich war der Gerichtsbezirk St. Florian Teil des Landesgerichtes Steyr, per 1. Oktober 1875 wurde er jedoch dem Landesgericht Linz unterstellt.[2]

Durch Gemeindezusammenlegungen bestand der Gerichtsbezirk Sankt Florian nach dem Ersten Weltkrieg nur noch aus den sechs Gemeinden Ansfelden, Ebelsberg, Hofkirchen im Traunkreis, Kleinmünchen, Markt Sankt Florian und Niederneukirchen. 1923 verlor der Gerichtsbezirk die Gemeinde Kleinmünchen, die nach Linz eingemeindet wurde, ebenso reduzierte sich die Fläche des Gerichtsbezirks nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten per 1. November 1938, als Ebelsberg der Stadt Linz zugeschlagen wurde. In der Folge lösten die NS-Machthaber den Gerichtsbezirk St. Florian per 15. Juni 1943 auf uns schlugen das Gebiet dem Gerichtsbezirk Linz zu. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bestand der Gerichtsbezirk St. Florian jedoch weiter, wobei der Gerichtsbezirk per 1. April 1958 endgültig aufgelöst wurde. Das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks St. Florian bildete in der Folge gemeinsam mit dem Landbezirk des Gerichtsbezirkes Linz den Gerichtsbezirk Linz-Land.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogthum Österreich 1875, XX. Stück, Nr. 32: „Verordnung des Justiz-Ministeriums vom 30. Juli 1875 betreefend die Zuweisung des Bezirksgerichtssprengels St. Florian zu dem Bereiche des k. k. Landesgerichtes Linz in Oberösterreich“
  3. BGBl. Nr. 42/1958: Verordnung der Bundesregierung vom 25. Feber 1958 über die Sprengel der Bezirksgerichte Linz, Urfahr-Umgebung und Linz-Land