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vom 01.05.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Suczawa

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Suczawa
(rumänisch: Suceava)
(ruthenisch: Suczawa)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Suczawa
Sitz des Gerichts Suczawa (Suceava)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 569,32 km2
(1900)
Einwohner 162.447
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien

Der Gerichtsbezirk Suczawa (rumänisch: Suceava; ruthenisch: Suczawa) war ein dem Bezirksgericht Suczawa unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im äußersten Südosten der Bukowina. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg verblieb das Gebiet bei Rumänien. Er ist heute Teil des Kreises Suceava.

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Suczawa aus den Gemeinden Suczawamit Zamka Kuł, Alt-Itzkany und Szetelic, Bossance mit Nemericzeny, Podeny, Hryatzka und Lisiaura Bunesti, Bunince, Chiliszeny, Danilla, Gaureny, Hatna mit Dormanesti, Jakobesti mit Góra solecze, Słobodzia, St. Illie, Ipotesti, Neu-Itzkany, Kalinesti lui Jenaki mit Wasiliki, Kalinesti lui Kupareńko, Kostyna mit Berendesti, Liteny, Meredzey, Mihoweny, Miłoka dragomirna mit Lipoweny, Parhoutz, Petroutz bei Suczawa, Reusseny, Romanesti, Russ manastior, Russ plaratar mit Russ pojenilli, Sekuriczeny, Skeja, Solonetz, Strojesti bei Suczawa, Teszentz, Todoresti mit Pietrosa, Uydesti und Zahresti gebildet wurde. Für Verbrechen und Vergehen war das Bezirksgericht in Suczawa zudem für die Gerichtsbezirke Dorna, Kimpolung und Gurahumora zuständig.[2]

Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Sereth ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Gurahumora den Bezirk Suczawa.[5] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Suczawa zusätzlich die Gemeinden Komanestie und Ludihumora sowie das zugehörige Gutsgebiet Komanestie vom Gerichtsbezirk Solka zugesprochen bekam.[6][7] Per 1. Oktober 1893 wurden der Gerichtsbezirk Gurahumora ausgeschieden und gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Solka aus dem Bezirk Radautz zum Bezirk Gurahumora vereint.[8] Der Gerichtsbezirk Suczawa bildete in der Folge alleinig den Bezirk Suczawa.

Der Gerichtsbezirk Suczawa wies 1854 eine Bevölkerung von 32.893 Einwohnern auf einer Fläche von 8,4 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 47.450 Personen, bis zum Jahr 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 62.447 Personen. Von der Bevölkerung hatten 1900 37.252 Rumänisch (59,6 %) als Umgangssprache angegeben, 11.549 Personen sprachen Deutsch (18,5 %), 11.269 Ruthenisch (18,0 %) und 1.870 eine andere Sprache (3,0 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 569,32 km² sowie 41 Gemeinden und 27 Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 32.893
1869 47.450
1880 52.392 9.069 7.999 32.945 1.713
1890 56.554 10.094 10.059 34.078 1.882
1900 62.447 11.549 11.269 37.252 1.870

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. 1 2 3 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“

Literatur