Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 07.05.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Veglia

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Veglia
(slowenisch: Krk)
(kroatisch: Krk)
Basisdaten
Kronland Markgrafschaft Istrien
Bezirk Veglia
Sitz des Gerichts Veglia (Krk)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Rovigno
Fläche 428,45 km2
(1910)
Einwohner 21.259
Aufgelöst 1919
Abgetreten an SHS-Staat

Der Gerichtsbezirk Veglia (italienisch: distretto giudiziario Veglia; slowenisch: občina židovska Krk, kroatisch: kotarsko satničtvo Krk) war ein dem Bezirksgericht Veglia unterstehender Gerichtsbezirk in der Markgrafschaft Istrien.

Der Gerichtsbezirk umfasste die Insel Krk. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk Veglia an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien) abtreten. Nach dem Zweiten Weltkrieg verblieb das Gebiet bei Jugoslawien (Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien) und ist heute Teil der Gespanschaft Primorje-Gorski kotar in der Republik Kroatien.

Geschichte

Um 1850 wurde in Istrien so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Veglia geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Rovigno, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Istrien bzw. Triest sowie Görz und Gradisca vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Veglia.

Der Gerichtsbezirk Veglia bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Lussin (Lošinj) und Cherso (Cres) den Bezirk Lussin.[3] Der Gerichtsbezirk Veglia wies 1869 eine Bevölkerung von 16.725 Personen auf.

Per 1. Dezember 1905 wurde der Gerichtsbezirk Veglia vom Bezirk Lussin abgespalten und zu einem eigenständigen Bezirk, dem Bezirk Veglia, erhoben.[4]

Bis 1910 wuchs die Einwohnerzahl auf 21.259 an, davon hatten 19.533 Personen Kroatisch (91,9 %) als Umgangssprache angegeben, 1.544 sprachen Italienisch (7,3 %), 29 Slowenisch (0,1 %) und 25 Deutsch (0,1 %). Der Bezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 336,10 km² bzw. eine Gemeinde.

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Bezirk Veglia zur Gänze dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat) zugeschlagen, welches 1929 im Königreich Jugoslawien aufging. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil des sozialistischen zweiten Jugoslawien und ist seit 1991 Teil der Republik Kroatien (Gespanschaft Primorje-Gorski kotar).

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
1869 16.725
1880 18.089 21 1.669 20 16.320
1890 19.871 30 1.516 26 18.186
1910 21.259 25 1.544 29 19.533

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Veglia umfasste Ende Februar 1918 die sieben Gemeinden Bescanuova (Baška ), Castelmuschio (Omišalj), Dobasnizza (Dubašnica), Dobrigno (Dobrinj), Ponte (Punat), Veglia (Krk), und Verbenico (Vrbnik).

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 […]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, LXIX. Stück, Nr. 172: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Veglia im Küstenlande“

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)