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vom 05.07.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Warnsdorf

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Warnsdorf
(tschechisch: soudní okres Varnsdorf)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Warnsdorf
Sitz des Gerichts Warnsdorf (Varnsdorf)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Böhmisch Leipa
Fläche 79,38 km2
(1910)
Einwohner 39.339
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei

Der Gerichtsbezirk Warnsdorf (tschechisch: soudní okres Varnsdorf) war ein dem Bezirksgericht Warnsdorf unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im Böhmischen Niederland im Okres Děčín. Zentrum des Gerichtsbezirks war die Stadt Warnsdorf (Varnsdorf). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Warnsdorf gehörte zunächst zum Kreis Leitmeritz und umfasste 1854 die zehn Katastralgemeinden Georgenthal, Kreibitz, Neudörfl Kreibitz, Niedergrund, Niederkreibitz, Obergrund, Oberkreibitz, Tannendorf, Tollenstein und Warnsdorf.[2] Der Gerichtsbezirk Warnsdorf bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Rumburg (Rumberk) den Bezirk Rumburg.[4] Der Gerichtsbezirk Warnsdorf wurde jedoch 1908 als eigenständiger Bezirk abgespalten.[5]

Im Gerichtsbezirk Warnsdorf lebten 1869 29.362 Menschen,[6] 1900 waren es 37.184 Personen.[7] Der Gerichtsbezirk Warnsdorf wies 1910 eine Bevölkerung von 39.339 Personen auf, von denen 37.619 Deutsch und 599 Tschechisch[8] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 1.121 Anderssprachige oder Staatsfremde.[9]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Warnsdorf vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Warnsdorf bzw. des Sudetenland zugeschlagen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil des Okres Děčín, zu dem es bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Ústecký kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Varnsdorf seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 11 Gemeinden Kreibitz (Chřibská), Neukreibitz (Nová Chřibská), Niedergrund (Dolní Podluží), Niederkreibitz (Dolní Chřibská), Obergrund (Horní Podluží), Oberkreibitz (Horní Chřibská), Sankt Georgenthal (Jiřetín), Schönfeld (Krásné Pole), Teichstatt (Rybniště), Tollenstein (Tolštejn) und Warnsdorf (Varnsdorf).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Landes-Gesetz-Blatt für das Königreich Böhmen 1908, XVIII. Stück, Nr. 58: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung zweier neuer Bezirkshauptmannschaften in Böhmen mit dem Amtssitze in Warnsdorf und in Brandeis a. E.“
  6. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 11
  7. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 456
  8. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  9. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 468

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)