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vom 07.05.2014, aktuelle Version,

Hörschwelle

Die Hörschwelle (auch Ruhehörschwelle) ist derjenige Schalldruck beziehungsweise Schalldruckpegel, bei dem das menschliche Gehör Töne oder Geräusche gerade noch wahrnimmt.

Die Hörschwelle bildet die untere Begrenzung der Hörfläche (auch als Hörbereich oder Hörfeld bezeichnet) – die obere Begrenzung wird akustische Schmerzschwelle genannt.

Hörfläche des Menschen mit eingezeichneter Hörschwelle (untere Kurve)
Hinweis: In der Grafik ist der physikalische Schalldruckpegel in dB SPL angegeben. Bei individuellen Audiogrammen wird in der Regel ein bewerteter Schalldruckpegel dargestellt, bei dem die allgemein gültige Hörschwelle die Nulllinie bildet.

Werte

Die Hörschwelle ist abhängig von der Frequenz.

  • Bei 2 kHz liegt sie bei einem Schalldruckpegel von null Dezibel (dB), entsprechend 20 µPa.
  • Sowohl bei tieferen Frequenzen als auch bei sehr hohen ist die Hörschwelle zu höheren Pegeln hin verschoben. So können sowohl ein tiefer Sinuston von 30 Hz als auch ein hoher von 15 kHz von Normalhörenden erst ab einem Schalldruckpegel von ungefähr 60 dB wahrgenommen werden.
  • Am empfindlichsten ist das menschliche Gehör für Frequenzen zwischen 3500 und 4000 Hz. In diesem Frequenzbereich vermag es Schalldruckpegel von bis minus 5 dB zu registrieren, was einem Schalldruck von nur 1,125·10-5 Pascal (11,25 µPa) entspricht.
  • Für die Schwelle der Hörbarkeit eines Sinustons von 1000 Hz wurde ein Schalldruck von 2·10-5 Pascal (20 μPa) als Referenzwert für den absoluten Schalldruckpegel festgelegt (ein mittlerer Wert aus Messungen an vielen Individuen). Später stellte sich heraus, dass dieser Wert für 1000 Hz etwas zu niedrig angesetzt war und ungefähr für 2000 Hz zutrifft. Dennoch wurde am ursprünglichen Wert festgehalten.

Die höchste Frequenz, die wahrgenommen werden kann, ist vom Alter und Gesundheitszustand abhängig. Mit zunehmendem Alter steigt die Hörschwelle vor allem bei höheren Frequenzen an (Presbyakusis).

Messung

Aufgezeichnete Messergebnisse (Tonaudiogramm). Bei dem Patienten liegt praktisch kein Hörverlust vor.

Die Ermittlung der Hörschwelle wird mit Sinustönen vorgenommen, bei der Tonaudiometrie mit Sinustönen fester Frequenzen (meist 250, 500, 1000, 2000, 3000, 4000, 6000 und 8000 Hz).

Beim Békésy-Tracking verändert sich die Tonfrequenz langsam und kontinuierlich über den ganzen Frequenzbereich. Die Töne werden über exakt kalibrierte Kopfhörer dargeboten; ersatzweise kann mit einer frontal positionierten Schallquelle die binaurale Hörschwelle festgestellt werden.

Die Ermittlung der Hörschwelle kann mit dem sogenannten Eingabelungsverfahren oder dem Verfahren mit ansteigenden Pegeln erfolgen.[1] Beim Eingabelungsverfahren wird die Hörschwelle durch Mittelung der Ergebnisse von Messungen mit ansteigendem und abfallendem Pegel bestimmt, beim Verfahren mit ansteigenden Pegeln wird der Prüftonpegel aus dem unhörbaren Bereich bis zum Hörbarwerden gesteigert. In der Regel findet das Verfahren des ansteigenden Pegels Anwendung.

Als Grundlage für die Bewertung eines Hörverlustes dient die Hörschwelle für Normalhörende, wie sie etwa in der DIN 45630 Blatt 2 und ISO 226:2003 im Rahmen der „Normalkurven gleicher Lautstärkepegel“ festgelegt ist. Ist das Hörvermögen beeinträchtigt, dann weicht die individuelle Hörschwelle von der Normalkurve ab. Das Tonaudiogramm ist die Grundlage bei der Diagnose eines Hörschadens.

Siehe auch

Quellen

  1. ISO 8253-1:1989, Acoustics: Audiometric test methods, Part 1: Basic pure tone air and bone conduction threshold audiometry