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vom 12.02.2022, aktuelle Version,

Heinz Barta

Heinz Barta (* 1944 in Aurolzmünster) ist ein österreichischer Rechtswissenschaftler und emeritierter Professor der Universität Innsbruck.

Barta studierte an der Universität Innsbruck Rechtswissenschaften und war ab 1967 zunächst am Institut für Zivilrecht in Innsbruck bei Professor Franz Gschnitzer tätig. Von 1975 bis 1978 absolvierte er einen Studienaufenthalt in München am Institut für Internationales und Vergleichendes Sozialrecht. 1983 habilitierte er sich in Berlin mit einer Arbeit zur Kausalität im Sozialrecht. Noch im selben Jahr wurde er auf die Professur in Innsbruck berufen.

Seit 2004 veranstaltet Heinz Barta regelmäßig in Kooperation mit Robert Rollinger und Martin Lang Tagungen unter dem Titel „Lebend(ig)e Rechtsgeschichte“, die besonders auch die Erforschung der Keilschriftrechte adressiert. Daneben arbeitet er zu den Ursprüngen des europäischen Rechts im antiken Griechenland, die in ein vierbändiges Werk unter dem Titel „Graeca non leguntur?“ mündet. Der 2011 von ihm ins Leben gerufene Preis für Rechtsgeschichte wird an herausragende Arbeiten zu Arbeiten in eben diesem Gebiet verliehen.

Werke (Auswahl)

  • Zivilrecht. Arbeitsbuch mit grafischen Darstellungen auf CD-ROM. 5 Auflagen, Wien 1995–1999.
  • Medizinhaftung. Kann das historische Modell der gesetzlichen Unfallversicherung einer modernen Arzthaftung als Vorbild dienen? Eine historisch-aktuelle Ideenskizze, Innsbruck 1995.
  • Kausalität im Sozialrecht, Westhofen 1983.
  • Mitbestimmung und Wohnungseigentum. Gedanken zum österreichischen Defizit an wohnrechtlicher Mitbestimmung, Linz 1983.
  • Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz, Wien 1976.