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vom 23.02.2021, aktuelle Version,

Josef Resch

Kabinett Buresch mit Bundespräsident Wilhelm Miklas (1932)

Josef Resch (* 28. September 1880 in Wien; † 6. April 1939 ebenda) war ein österreichischer Jurist und Politiker der CS und VF.

Leben

Gedenktafel für Josef Resch in der Franziskanerkirche Wien

Josef Resch erlernte nach dem Besuch der Volksschule und eines Gymnasiums den Beruf des Glasers. In der Folge absolvierte er ein Studium der Rechte an der Universität Wien, das er mit dem Akademischen Grad Dr. iur 1907 abschloss.

Als Versicherungsexperte war Resch von 1919 bis 1920 Unterstaatssekretär im Staatsamt für soziale Fürsorge. Mit einigen Unterbrechungen war Resch von 1920 bis 1938 insgesamt zehn Jahre Sozialminister. Im Jahr 1933 trat er zurück, weil er die Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs durch das austrofaschistische Regime nicht mittragen wollte. Anschließend war er Professor sowohl an der Technischen Hochschule wie auch an der Hochschule für Welthandel. 1935 war er Generalrat der Österreichischen Nationalbank. Ab 1934 war er Mitglied des Staatsrates und des Bundestages. Ab 14. Mai 1936 war wieder Sozialminister, während dieser Zeit ruhte sein Mandat in Staatsrat und Bundestag.

Grabmal in der Hinterbrühl

In zahlreichen Publikationen beschäftigte er sich mit der Bedeutung der Sozialversicherung.

Er war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindungen KaV Norica Wien, KÖStV Austria Wien und KaV Austro-Peisonia Wien.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs an den NS-Staat im März 1938 wurde Resch seiner Funktionen enthoben, entlassen und verhaftet. Er starb im Gefängnis.

Begraben liegt er auf dem Hinterbrühler Friedhof. 1949 benannte man den Dr.-Josef-Resch-Platz in Wien-Hernals nach ihm.

Schriften

  • Der gesetzliche Arbeiterschutz in Österreich, 1911
  • Das Wohnrecht in Österreich, 1923
  • Die Arbeiter-Unfallversicherung in Österreich, 1925
  • Die Arbeitslosenversicherung in Österreich, 1926
  • Einführung in die Sozialversicherung, 1934
  • Die gewerbliche Sozialversicherung, 1935

Literatur

Einzelnachweise

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    Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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    Die neue österreichische Regierung unter Karl Buresch (1932). Von links nach rechts, erste Reihe: Vaugoin, Winkler, Buresch, Weidenhoffer, daneben Heinl; zweite Reihe: Dollfuß, Schuschnigg, Czermak, Resch. Bibliothèque nationale de France Agence de presse Mondial Photo-Presse. Agence photographique
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    Grab des österreichischen Politikers Josef Resch in Hinterbrühl Karl Gruber Own work
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    Gedenktafel für Josef Resch, Wien Eigenes Werk Andreas Faessler
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