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vom 09.06.2025, aktuelle Version,

Kanzleramt

Der Begriff Kanzleramt steht für die Behörde, die einen Kanzler bei seiner Arbeit unterstützt – beziehungsweise für das Gebäude, der Sitz dieser Behörde und des Kanzlers ist.

Ein Bundeskanzleramt – oder kurz Kanzleramt – gibt es heute:

In der Schweiz wird die entsprechende Behörde Bundeskanzlei genannt.

Ein Bundeskanzleramt gab es bereits im Norddeutschen Bund (1867–1871), siehe Bundeskanzleramt (Norddeutscher Bund). Ab 1871, im Deutschen Kaiserreich, wurde diese Behörde Reichskanzleramt genannt. Die Reichskanzlei (1878–1945), die Geschäftszentrale des Reichskanzlers, wurde zuweilen ebenfalls Reichskanzleramt genannt.

Siehe auch

Wiktionary: Kanzleramt  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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