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vom 21.03.2022, aktuelle Version,

Landesgericht Ried im Innkreis

OsterreichÖsterreich Landesgericht Ried im Innkreis
 LG Ried i.I. p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Hauptsitz Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 56
Präsident Walter Koller
Website www.justiz.gv.at

Das Landesgericht Ried im Innkreis (kurz: LG Ried i.I.) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich.

Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[1]

Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes Ried im Innkreis ist das Oberlandesgericht Linz.

Bis 1993 war die amtliche Bezeichnung Kreisgericht Ried im Innkreis.

Das Landesgericht befindet sich im Gebäude Bahnhofstraße 56, in dem sich auch die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis befindet.

Einzelnachweise

  1. Landesgericht Ried im Innkreis. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 1. November 2017 (österreichisches Deutsch).

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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