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vom 13.09.2021, aktuelle Version,

Landesgericht St. Pölten

OsterreichÖsterreich Landesgericht St. Pölten
 LG St. Pölten p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Hauptsitz St. Pölten, Schießstattring 6
Präsident Andrea Humer
Website www.justiz.gv.at
Landesgericht St. Pölten

Das Landesgericht St. Pölten (kurz: LG St. Pölten) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich.

Standort

Das Landesgericht St. Pölten befindet sich im Gebäude Schießstattring 6, in dem auch das Bezirksgericht St. Pölten sowie Staatsanwaltschaft St. Pölten untergebracht sind.[1][2]

Aufgaben

Als Landesgericht obliegt ihm in zweiter Instanz die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte. Grundsätzlich ist es für Zivilsachen bei einem 15.000 € übersteigenden Streitwert in erster Instanz zuständig. Bestimmte Rechtssachen fallen jedoch unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Für Strafsachen ist es in erster Instanz zuständig, wenn die Strafandrohung über einem Jahr liegt. Bestimmte Strafsachen fallen auch bei geringerer Strafdrohung in seine Zuständigkeit.[3]

Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Landesgerichtes St. Pölten ist das Oberlandesgericht Wien.

Geschichte

Während des Österreichischen Bürgerkriegs 1934 wurden in Rohrbach an der Gölsen zwei Mitglieder des Republikanischen Schutzbundes festgenommen, nachdem der Heimwehr-Bataillonskommandant Hans Lintner in der Ortschaft Ob der Kirche (Stadt Hainfeld) erschossen worden war. Bei den Festgenommenen handelte es sich um Johann Hois (geb. 23. Juli 1891, Fabriksarbeiter aus Rohrbach, Kommandant des örtlichen Republikanischen Schutzbundes), und Viktor Rauchenberger (geb. 20. Juli 1908, Maurer aus Rohrbach, Mitglied des Republikanischen Schutzbundes). Das Standgericht in St. Pölten verurteilte Hois und Rauchenberger zum Tode durch den Strang, die Hinrichtung durch Scharfrichter Johann Lang erfolgte am 16. Februar 1934 im Landesgericht St. Pölten. Ein Grabstein für beide wurde am 29. März 1974 am Hauptfriedhof St. Pölten enthüllt.[4]

Einzelnachweise

  1. Landesgericht St. Pölten. Gebäudewegweiser. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 5. November 2017 (österreichisches Deutsch).
  2. Landesgericht St. Pölten. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 5. November 2017 (österreichisches Deutsch).
  3. Landesgericht St. Pölten. Zuständigkeit. Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 5. November 2011 (österreichisches Deutsch).
  4. https://www.doew.at/cms/download/ddlg1/2_sankt_poelten_stadt.pdf, 434

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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Das Landesgericht in St. Pölten nach dem Umbau des Vorplatzes Eigenes Werk AleXXw / Alexander Wagner
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