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vom 27.05.2022, aktuelle Version,

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

OsterreichÖsterreich Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
 LG für ZRS Wien p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung für Zivilrecht zuständiges ordentliches Gericht
Hauptsitz Wien 1, Schmerlingplatz 11
Präsidentin Waltraud Berger
Website www.justiz.gv.at
Der Justizpalast, Sitz u.  a. des Landesgerichts für Zivilrechtssachen

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ist ein österreichisches Gericht. Sitz des Gerichtes ist der Justizpalast in Wien.

Es ist als Eingangsgericht zuständig für Amtshaftungsfälle, Kraftloserklärungen, vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Todeserklärungen und Enteignungsentschädigungen im Bundesland Wien. Weiterhin ist es erstinstanzlich zuständig für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 15.000 Euro. Ausgenommen sind hiervon Arbeits- und Sozialrechtssachen sowie Handelssachen. Nicht zuständig ist das Landesgericht Wien zusätzlich noch für die gesetzlich den Bezirksgerichten zugewiesenen Streitigkeiten, wie etwa familien- und bestandrechtliche Streitigkeiten. Zweitinstanzlich ist das Landesgericht in Zivilrechtssachen Wien zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Wiener Bezirksgerichte mit Ausnahme des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien in Zivilsachen. Bei Strafsachen ist das Landesgericht für Strafsachen Wien zweitinstanzlich zuständig, nicht das Landesgericht für Zivilrechtssachen. Weiters werden hier Überbeglaubigungen nach dem Haager Beglaubigungsübereinkommen sowie Zwischenbeglaubigungen von Unterschriften für das Bundesland Wien vorgenommen.

Präsidentin des Gerichtes ist seit 1. Juli 2021 Waltraud Berger.

Geschichte

In Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Gericht 1939 aufgehoben und mit dem Landgericht Wien zusammengelegt.[1] 1945 wurde es mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der österreichischen Gerichtsorganisation (Gerichtsorganisationsgesetz 1945 – GOG 1945)[2] wiederhergestellt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. VO zur Änderung der Gerichtsgliederung im Lande Österreich vom 13. April 1939 (RGBl. I, S. 751–752 / GBlfdLÖ. Nr. 522 / 1939).
  2. StGBl. Nr. 47/1945, S. 67–70.

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