Niederösterreichische Landeshymne
Die Niederösterreichische Landeshymne O Heimat, dich zu lieben wurde am 12. Dezember 1965 vom niederösterreichischen Landtag im Rahmen einer Festsitzung zum Gedenken an die erste Landtagssitzung nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen.
Der Text stammt von Franz Karl Ginzkey, die Melodie von Ludwig van Beethoven, welcher sie als Bundeslied für Chor und sechs Blasinstrumente, im geselligen Kreise zu singen (Op. 122) komponierte.
Geschichte der Hymne
Ginzkeys Lied wurde schon seit 1948 zu einer Melodie des Geraser Chorherrn P. Milo Offenberger bei verschiedenen Anlässen gesungen.
Schon vor dem Zweiten Weltkrieg, seit 1932, versuchte man eine Landeshymne für Niederösterreich zu schaffen. Zwischen 1937 und 1938 wurde ein Wettbewerb ausgeschrieben, Offenberger reichte seine Melodie mit einem Text des St. Pöltner Monsignore P. Josef Wagner ein. Er errang den ersten Preis, jedoch kam es nie zur Einführung als Landeshymne.
1961 kam es erstmals nach dem Krieg wieder zu Bemühungen eine Landeshymne einzuführen, als der niederösterreichische Landesschulrat ein Schulliederbuch herausgeben wollte. Anders als beim ersten Mal sollte diesmal kein Wettbewerb stattfinden, sondern die Vorschläge von einer Kommission erarbeitet werden. 1963 entschied man sich zunächst für die Melodie Beethovens, der Text von Offenbergers Heimatlied wurde als gekünsteltes Volkslied abgelehnt. Bei der Suche nach einem geeigneten Text griff man schließlich auf die Zeilen Ginzkeys zurück. Der Text passte nicht nur gut zu der Melodie, er war außerdem schon bekannt.
Text der Hymne
O Heimat, dich zu lieben,
getreu in Glück und Not.
Im Herzen steht’s geschrieben
als innerstes Gebot.
Wir singen deine Weisen,
die dir an Schönheit gleich,
und wollen hoch dich preisen,
mein Niederösterreich.
Im Rauschen deiner Wälder,
in deiner Berge Glanz,
im Wogen deiner Felder
gehören wir dir ganz.
Im Dröhnen der Maschinen,
im Arbeitsfleiß zugleich,
wir müh’n uns, dir zu dienen,
mein Niederösterreich.
Getreu dem Geist der Ahnen,
wir schaffen uns das Brot
und halten hoch die Fahnen
blau-gold und rot-weiß-rot.
Wenn sie im Winde wehen,
an ernster Mahnung reich,
gilt es, zu dir zu stehen,
mein Niederösterreich.
Melodie
Siehe auch
Weblinks
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
---|---|---|---|---|
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Der Anfang der niederösterreichischen Landeshymne (Text und Melodie) auf 3 Bänken bei der Max Schubert Warte in Kapelln, Niederösterreich. | Eigenes Werk | Herzi Pinki | Datei:Max Schubert Warte - anthem.jpg |