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vom 19.12.2021, aktuelle Version,

Oberlandesgericht Graz

OsterreichÖsterreich Oberlandesgericht Graz
 OLG Graz p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ordentliches Gericht
Hauptsitz Graz, Marburger Kai 49
Präsident Michael Schwanda
Website www.justiz.gv.at
Sitz des Oberlandesgerichts Graz

Das Oberlandesgericht Graz (Abkürzung: OLG Graz) ist ein Gericht in Graz.

Zuständigkeit

Seine räumliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Länder Kärnten und Steiermark.

Oberlandesgerichte sind die Rechtsmittelgerichte der Landesgerichte in seinem Zuständigkeitsbereich. Namentlich sind dies die folgenden vier Landesgerichte:

Präsidenten

Der Präsident des OLG ist Leiter der Justizverwaltung sämtlicher Gerichte seines Sprengels.

  • Der derzeitige Präsident ist Michael Schwanda (seit 2021).[3]
  • Präsident von 2011 bis 2021 war Manfred Scaria.[4][5]
  • Präsident von 1920 bis 1926 war Richard Bratusch.
  • Franz Glas war seit 1910 am OLG Graz tätig und später dessen Präsident.
  • In der Zeit des Nationalsozialismus war Fritz Meldt zwischen 1938 und 1945 Oberlandesgerichtspräsident.[6]

Literatur

Belege

  1. Landesgericht für Strafsachen Graz — Zuständigkeit. BMJ, abgerufen am 26. März 2014.
  2. Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz — Zuständigkeit. BMJ, abgerufen am 26. März 2014.
  3. Oberlandesgericht Graz unter neuer Leitung. Abgerufen am 18. Dezember 2021.
  4. Oberlandesgericht Graz — Leitung. BMJ, abgerufen am 26. März 2014.
  5. steiermark ORF at/Agenturen red: Neuer Präsident für Oberlandesgericht. 1. Oktober 2021, abgerufen am 18. Dezember 2021.
  6. Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933-1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, Band 28 von Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, 3. Auflage, 2002, ISBN 9783486595475, S. 1212, online

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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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