Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 01.02.2022, aktuelle Version,

Sondereinheit

Die österreichische Exekutive verfügt über verschiedene uniformierte und kriminaldienstliche Sondereinheiten.

Seitens der Polizei sind dies im Bereich der uniformierten Einsatzkräfte:

Im Bereich des Kriminaldienstes wurden in den letzten Jahren, um dem stetigen Anstieg der Kriminalität entgegenzuwirken, ebenfalls verschiedene Einsatzgruppen, wie etwa die Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), welche den Landeskriminalämtern der einzelnen Bundesländern zugeordnet sind, gegründet.

Beim Exekutivkörper Justizwache, welche dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) – mit den vier Oberlandesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck als Dienstbehörden – unterstellt ist, besteht als Sondereinheit die Justizwache Einsatzgruppe (JEG).

Die Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche sämtlicher uniformierter und kriminaldienstlicher Sondereinheiten, die direkt dem BMI unterstellt sind (wie das EKO Cobra und die Sondereinheit für Observation (SEO)), regelt unter anderem die Sondereinheiten-Verordnung des BMI[1], jene der JEG ergeben sich hauptsächlich aus Bestimmungen des österreichischen Strafvollzugsgesetzes (StVG) und der Vollzugsordnung für Justizanstalten (VZO).

Einzelnachweise

  1. Sondereinheiten-Verordnung. Abgerufen am 8. September 2019.

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Begriffsklärungs-Icon (Autor: Stephan Baum) Eigenes Werk ( Originaltext: Own drawing by Stephan Baum ) Original Commons upload as File:Logo Begriffsklärung.png by Baumst on 2005-02-15 Stephan Baum
Public domain
Datei:Disambig-dark.svg