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vom 01.02.2022, aktuelle Version,

Sondereinheit

Die österreichische Exekutive verfügt über verschiedene uniformierte und kriminaldienstliche Sondereinheiten.

Seitens der Polizei sind dies im Bereich der uniformierten Einsatzkräfte:

Im Bereich des Kriminaldienstes wurden in den letzten Jahren, um dem stetigen Anstieg der Kriminalität entgegenzuwirken, ebenfalls verschiedene Einsatzgruppen, wie etwa die Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), welche den Landeskriminalämtern der einzelnen Bundesländern zugeordnet sind, gegründet.

Beim Exekutivkörper Justizwache, welche dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) – mit den vier Oberlandesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck als Dienstbehörden – unterstellt ist, besteht als Sondereinheit die Justizwache Einsatzgruppe (JEG).

Die Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche sämtlicher uniformierter und kriminaldienstlicher Sondereinheiten, die direkt dem BMI unterstellt sind (wie das EKO Cobra und die Sondereinheit für Observation (SEO)), regelt unter anderem die Sondereinheiten-Verordnung des BMI[1], jene der JEG ergeben sich hauptsächlich aus Bestimmungen des österreichischen Strafvollzugsgesetzes (StVG) und der Vollzugsordnung für Justizanstalten (VZO).

Einzelnachweise

  1. Sondereinheiten-Verordnung. Abgerufen am 8. September 2019.