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vom 19.12.2012, aktuelle Version,

Ukrainische Volksrepublik

Ukrainische Volksrepublik
1917–1920
Flagge Wappen
Navigation
Amtssprache Ukrainisch
Hauptstadt Kiew
Staatsform Volksrepublik
Staatsoberhaupt Präsident
Fläche
– 1897

477.021 km²
Einwohnerzahl
– 1897

23.430.407
Bevölkerungsdichte
– 1897

49 Einwohner pro km²
Währung Karbowanez, Hrywnja
Existenzzeitraum 1917–1920
Nationalhymne Schtsche ne wmerla Ukrajina

Ukrajinska Narodna RespublikaUNR (ukrainisch Українська Народна Республіка), zu Deutsch Ukrainische Volksrepublik (auch als Ukrainische Nationalrepublik oder Volksrepublik Ukraine bekannt), war der erste ukrainische Nationalstaat der Moderne nach dem Ersten Weltkrieg.

Die Ukrainische Volksrepublik wurde nach den Ereignissen der Februarrevolution 1917 aus den ukrainischen Gebieten gegründet, die bis dahin zum Russischen Reich gehörten.

Entstehung

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Ukraine im zaristischen Russlands russifiziert, die Großgrundbesitzer waren Russen. Die öffentliche Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie das Militär waren genauso wie Bahn und Post in russischer Hand.

Nach der Oktoberrevolution wurde mit Beschluss des Ukrainischen Zentralrats vom 20. November 1917 die Gründung der Ukrainischen Volksrepublik als Teil einer föderativen Russischen Republik für den Januar 1918 proklamiert. Ihrer Gründung ging eine Periode der weitgehenden nationalen Unabhängigkeit der Ukraine unter der Verwaltung durch den Zentralrat voraus, auch wenn diese nicht von der damaligen provisorischen Regierung anerkannt wurde.

Der bürgerliche Zentralrat unter Vorsitz Mychajlo S. Hruschewskyjs hatte am 25. Januar 1918 (mit dem auf 22. Januar rückdatierten Vierten Universal) in Kiew die Unabhängigkeit der Ukraine (Ukrainische Nationalrepublik) ausgerufen. Am 30. Januar 1918 wurde Wsewolod Golubowitsch Ministerpräsident der Volksrepublik.

Am 29. April 1918 wurde durch einen Putsch das Hetmanat Ukraine unter Pawlo Skoropadskyj errichtet. Nach dem Ende des Hetmanats wurde am 14. Dezember 1918 die Ukrainische Nationalrepublik wiederhergestellt.

Politik

Briefmarke der UNR (1918)

Im Februar 1918 hatte die Volksrepublik Ukraine mit dem „Brotfrieden“ einen Separatfrieden mit den Mittelmächten geschlossen. Da die Rada von Roten Truppen aus Russland und dem Nordosten der Ukraine aus Kiew vertrieben wurde, rief sie die Mittelmächte um Hilfe an. Deutschland marschierte am 18. Februar, Österreich-Ungarn am 28. Februar mit seinen Truppen in die Ukraine ein. Bis Ende April wurde die gesamte Ukraine erobert, Anfang Mai folgten dann auch noch die Krim und die Gebiete östlich von Rostow am Don. Da die Mittelmächte weniger Lebensmittellieferungen (als in Brest-Litowsk versprochen) erhielten, und sie mit der Politik der Zentralna Rada unzufrieden waren, verhalfen sie am 29. April 1918 Pawlo Skoropadskyj als Hetman an die Macht. Skoropadskyj revidierte viele politische Entscheidungen der Zentralna Rada und verfolgte eine rechtsgerichtete, sehr nationalistische Politik. Dies wurde auch durch Umbenennung des Staatswesens in „Ukrainischer Staat“ unterstrichen. Symon Petljura wurde in seinem Kabinett Kriegsminister.

Die bürgerliche Ukrainische Volksrepublik stand von Beginn an im Machtkampf mit der prosowjetischen Regierung in Charkiw, die sich im Dezember 1917 gebildet hatte.

Außenpolitik

Anfangs gab es föderative Beziehungen zu Russland. Dies legte sich aber umso mehr, als Ende Januar 1918 in Kiew der bolschewistische Aufstand ausbrach; die politischen Auseinandersetzungen mündeten im Ukrainisch-Sowjetischen Krieg.[1] Folgerichtig war die Ukrainische Volksrepublik im Polnisch-Sowjetischen Krieg mit Polen verbündet.

Die Volksrepublik Ukraine wurde de jure anerkannt von Lettland, Litauen, Estland, der Demokratischen Republik Georgien, der Aserbaidschanischen Demokratischen Republik, dem Deutschen Reich, der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (lediglich de facto, denn der Friedensvertrag von Brest-Litowsk wurde nicht ratifiziert), Bulgarien, der Türkei, dem Königreich Rumänien, der Tschechoslowakei, vom Heiligen Stuhl und schließlich auch von Sowjetrussland. De-facto-Anerkennung wurde von der Schweiz, Schweden, Dänemark und Persien garantiert.[2]

Ende des Staates

Józef Piłsudski und Symon Petljura

Nach dem Abzug der österreichisch-ungarischen und dem Großteil der deutschen Truppen konnte sich das Hetmanat nicht mehr halten; es wurde durch das Direktorium der Ukrainischen Volksrepublik ersetzt. Im Zuge des Russischen Bürgerkrieges nahmen die Bolschewiki Kiew ein. Daraufhin wurde am 14. Januar 1919 die Ukrainische SSR ausgerufen, die sich dann später mit der Westukrainischen Volksrepublik vereinigte.

Die Existenz des Staates endete im Februar 1920 endgültig, als die Rote Armee ganz einmarschierte. Die Armee der Volksrepublik Ukraine kämpfte jedoch weiter an der Seite Polens im Polnisch-Sowjetischen Krieg. Nach der Unterzeichnung des Friedens von Riga wurden die ukrainischen Soldaten in Polen interniert.

Im Frieden von Riga musste das Gebiet der Westukrainischen Volksrepublik 1921 an Polen abgegeben werden.

Eine Exilregierung der Volksrepublik Ukraine existierte jedoch bis 1992 in München. Am 22. August 1992 übergab der letzte Präsident der ukrainischen Exilregierung, Mykola Plaviuk, die Insignien der Volksrepublik Ukraine an den neuen, demokratisch gewählten Staatspräsidenten der Ukraine, Leonid Krawtschuk. Gleichzeitig erkannte er die 1991 gegründete Ukraine als legalen Nachfolger der Volksrepublik Ukraine an.

Siehe auch

Literatur

  • Stefan Talmon: Recognition of Governments in International Law. Oxford University Press, 1998, ISBN 0-19-826573-5..
  • Volodymyr Kubijovyč (Hrsg.): Ukraine: A Concise Encyclopædia Vol. 1. University of Toronto Press, 1963., OCLC 313338681.
  • Paul Robert Magosci: A History of Ukraine. University of Toronto Press, 1996, ISBN 0-8020-7820-6..
  • Orest Subtelny: Ukraine: A History. University of Toronto Press, 1988, ISBN 0-8020-5808-6..
  • Wolfram Dornik, Stefan Karner (Hrsg.): Die Besatzung der Ukraine 1918. Historischer Kontext – Forschungsstand – wirtschaftliche und soziale Folgen. Verein zur Förderung der Forschung von Folgen nach Konflikten und Kriegen, Graz/ Wien 2008, ISBN 978-3-901661-25-9. (Veröffentlichungen des Ludwig Boltzmann-Institutes für Kriegsfolgen-Forschung, Graz – Wien – Klagenfurt, Bd. 11)

Einzelnachweise

  1. Caroline Milow: Die ukrainische Frage 1917–1923 im Spannungsfeld der europäischen Diplomatie, Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-447-04482-9, S. 33 ff.
  2. Talmon: Recognition of Governments in International Law. 1998, S. 289.