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vom 17.07.2022, aktuelle Version,

Umweltsteuer

Umweltsteuern, auch Ökosteuern, sind Lenkungssteuern, die der Staat zum Schutz der Umwelt erhebt. Als Umweltschutzabgabe (kurz: Umweltabgabe) können in einem föderal organisierten Staat auch Länder und Kommunen für umweltschädliche Tatbestände einen Preis festsetzen: Steuern und Abgaben sollen durch eine Bepreisung umweltschädlicher Güter ein umweltfreundlicheres Handeln der Wirtschaftsteilnehmer anreizen. Natur und Umwelt sollen so nachhaltig geschützt werden.[1][2] Umweltsteuern sind ein Instrument im Rahmen einer Ökosozialen Marktwirtschaft.

Grundlagen

Eine grundlegende Idee von Umweltsteuern[3][4] und Umweltabgaben[5][6] ist, durch verstärkte Besteuerung des Verbrauchs von Ressourcen oder der Beeinträchtigung der Umwelt bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit einen Anstieg der Gesamtabgabenlast zu vermeiden (Aufkommensneutralität). Somit kann durch die Absenkung der Arbeitskosten die Beschäftigung stabilisiert, oder bei entsprechend stärkerer Besteuerung mit einer Rückverteilung der Einnahmen an Wirtschaft und Bürger die Zahl von Vollerwerbs-Arbeitsplätzen sogar erhöht werden (Doppelte Dividende). Diese Hypothese war eine der Ausgangsfragen, denen die COMETR-Studie EEA 2010 nachging, als sie Erfahrungen in Europa mit CO2- und Energiesteuern untersuchte.[7]

Nationales

Europäische Union

Die Europäische Union teilt Umweltsteuern und Umwelt-Abgaben in zwei Kategorien ein: KOM(97)09:[8]

Die Mitgliedstaaten der EU müssen sicherstellen, dass die Umweltsteuern und -gebühren im Einklang mit den gemeinschaftlichen Verpflichtungen stehen (Wettbewerbsrecht, Binnenmarkt, Steuerpolitik) und mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) harmonieren. Verschiedene Artikel des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind zu beachten (Art. 23–31, 72, 87, 89, 90, 92, 174). Die Einnahmen können zur Finanzierung von Umweltschutz-Maßnahmen herangezogen werden, sie können aber auch zur Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen dienen.[8]

Im Umwelt-Thesaurus der EU GEMET im European Environment Information and Observation Network (EIONET) wird die Umweltsteuer definiert als:

“An amount of money demanded by a government to finance clean-up, prevention, reduction, enforcement or educational efforts intended to promote ecological integrity and the conservation of natural resources”

„Eine durch die Regierung erhobene Summe Geldes, um Reinigung, Vorbeugung, Reduktions-, Durchführungs- oder Bildungs-Maßnahmen zu finanzieren, mit denen beabsichtigt ist, die ökologische Funktionsfähigkeit zu steigern und die natürlichen Reichtümer zu bewahren.“[4]

Grundlage für die Festsetzung von Umweltsteuern in den einzelnen Nationalstaaten ist auch die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003. Hier werden etwa Mindeststeuersätze, sowie Steuerbefreiungen festgelegt.[9]

Deutschland

In Deutschland werden weitere Steuern als Umweltsteuern angesehen: Etwa die Kraftfahrzeugsteuer. Steuern auf Kohlenstoffdioxid fallen unter die Kategorie Energie, da sie häufig Bestandteil allgemeiner Energiesteuern sind.

Das Umweltbundesamt (UBA) bezeichnet Umweltsteuern (englisch: environmental taxes) / Ökosteuern auch mit dem alternativen Label Umweltschutzabgabe (englisch: pollution control tax)[5] und ordnet diesem umweltökonomischen Instrument folgende spezifischere Begriffe zu: Abfallabgabe, Abwärmeabgabe, Abwasser-Abgabe, Grundwasser-Abgabe, Lärmabgabe, Waldpfennig, Wasserentnahmeentgelt, CO2-Abgabe, Naturschutz-Abgabe, Stickstoffabgabe, Verpackungsabgabe (Plastiktüten-Steuer), Energiesteuer, Stromsteuer, Deponiesteuer, Grenzsteuer-Ausgleichsabgaben.[10]

Österreich

In Österreich unterteilt das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) vier Kategorien:

Der Anteil an den gesamten Steuereinnahmen betrug 2007 in Dänemark 12,1 % in Österreich 5,8 % und in Deutschland 5,7 % (nach EURSTAT.)[11]

Nicht zu den Umweltsteuern zählen Förderabgaben und sonstige Abgaben im Zusammenhang mit Erdöl und Erdgasförderung.

Schweden

Seit April 2018 müssen Flugpassagiere in Schweden eine Umwelt-Abgabe auf jede Flugreise zahlen, die von einem schwedischen Flughafen startet. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren, Flugpersonal und Reisende, die auf einem schwedischen Flughafen zwischenlanden. Diese Luftverkehrabgabe beträgt je nach Länge der geflogenen Strecke zwischen 5,80 Euro und 38,80 Euro pro Ticket.[12]

Schweiz

In der Schweiz werden auf bestimmte Stoffe oder Produkte Abgaben zum Schutze der Umwelt erhoben. Dazu gehören die VOC-Abgabe auf diverse Chemikalien, die CO2-Abgabe auf fossile Heizstoffe oder der Klimarappen auf Treibstoffe. Energieintensive Unternehmen mit einem Ausstoß von mehr als 100 Tonnen CO2 pro Jahr, können sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten ihre CO2-Emissionen zu senken.[13]

Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher

Erfahrungen mit Umweltsteuern in einigen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Schweiz), die seit einigen Jahren in Europa gemacht wurden, zeigen die Erfolge für die Ankurbelung der Wirtschaft. Bei einer weitgehenden Rückvergütung müsse aber abgewogen werden, ob Gesellschaft und Politik mehr auf die Entlastung des Arbeitsmarktes setzen wollen (Arbeitsplatz-Bonus), oder ob bei der Rückverteilung die höheren Kosten für die Verbraucher ausgeglichen werden sollten (Ökobonus). Gerade Nicht Erwerbstätige und Alleinerziehende mit Kindern sind durch hohe Umweltsteuern besonders belastet, wenn wie in Deutschland nur die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung abgesenkt werden. Eine ausgewogene Rückverteilung könne das Gemeinwohl stärken.[14]

Derzeit dienen Umweltsteuern aber auch sehr oft der Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts zur Vermeidung weiterer Staatsschulden, können dadurch gesellschaftspolitisch jedoch nicht weiter angehoben werden:

Einfluss von Umweltsteuern auf die Demokratie

Ein Beispiel: In Südkorea wurde die Durchsetzbarkeit weiterer Ökosteuern (Brennelementesteuer / Atomkraftwerke) hinsichtlich der möglichen Wähler-Zustimmung untersucht. An der Hanshin University wurden 2012 mit Mikrosimulationen die Auswirkungen der dort bestehenden Umweltsteuern (Transport-Steuer, Konsumsteuer und lokale Mobilitätssteuern) untersucht. Die bestehende ungünstige Situation bei der Verwendung der Einnahmen für den Bau von Straßen verschlechtere sowohl die Umweltverschmutzung und verhindere die Ausweitung der Steuern: Die Wähler und politischen Parteien weigerten sich. Bei einer Rückverteilung mit Reduzierung von Einkommensteuern und Sozialbeiträgen würden nur 35 % der Haushalte profitieren. Der Gini-Koeffizient verschlechtere sich. Mit einem Ökologischen Grundeinkommen (Ecological Basic Income/Green Check) würden 40.000 Won pro Haushalt ausgezahlt, 57 % würden zu Netto-Empfängern, also mehr als die Hälfte der Wähler. In Kombination mit kostenlosem öffentlichen Verkehr würden 76 % von Umweltsteuern profitieren. Die Anzahl der Armen könne signifikant verringert, der Gini-Koeffizient gesenkt werden. Die Rückvergütung werde dort im Zusammenhang mit der Durchsetzbarkeit einer Steuer auf Nuklearstrom gegenüber den Wählern diskutiert.[15]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eberhard Feess: Umweltabgabe. In: Gabler Wirtschaftslexikon. 19. Februar 2018, abgerufen am 3. Juli 2021.
  2. Eberhard Fees, Norbert Dautzenberg, Edeltraud Günther: Ökosteuer. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 3. Juli 2021.
  3. Definition von Umweltsteuer laut Duden.de
  4. 1 2 EU-Umwelt-Thesaurus GEMET, Definition: Umweltsteuer mit zahlreichen Übersetzungen, Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (European Environment Information and Observation Network).
  5. 1 2 Umweltbundesamt: UMTHES Umweltsteuer + Umweltschutzabgabe, 2012 (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/data.uba.de
  6. EuroVoc (Multilingualer Thesaurus der Europäischen Union): Definition Umweltabgabe = Environmental tax, abgerufen am 24. Januar 2013.
  7. Mikael Skou Andersen, Gaëll Mainguy: Europe’s experience with carbon-energy taxation. In: Surveys and Perspectives Integration Environment & Society (SAPIENS). Band 3, Nr. 2, 2010, Rn 27 (englisch, openedition.org).
  8. 1 2 Umweltsteuern und Gebühren. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 15. Oktober 2021. Mitteilung der Kommission – Umweltsteuern und Gebühren im Binnenmarkt. (KOM/97/0009 ENDG.)
  9. Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom.
  10. UMTHES: Spezifischere Begriffe für Umweltschutzabgaben = Umweltsteuern
  11. Angela Köppl, Ökosteuerreformen – Gestaltungsmöglichkeiten für Österreich, Forum Finanz, 10. Dezember 2009 (PDF; 481 kB)@1@2Vorlage:Toter Link/m.bmf.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  12. Schweden führt Umwelt-Abgabe für Flugpassagiere ein. In: DiePresse.com. 1. April 2018, abgerufen am 2. April 2018.
  13. Bürgerliche starten Angriff auf die CO2-Abgabe In: tagesanzeiger.ch. 15. April 2018, abgerufen am 16. April 2018.
  14. Martin Baur: Grundlagen für eine ökologische Steuerreform, Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Juli 2012, abgerufen am 31. Dezember 2012. ((PDF; 241 kB) (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.efv.admin.ch)
  15. Nam Hoon Kang (Hanshin University): The necessity And Effects Of Ecological Basic Income in Korea. 15. September 2012, BIEN-Conference (workshop 37) ((PDF; 317 kB))

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