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vom 24.05.2020, aktuelle Version,

Ursula Haubner

Ursula Haubner bei der „Stunde der Patrioten“ am 11. Juni 2004, Abschlussveranstaltung der FPÖ in Wien für die Europawahlen

Ursula Haubner (geb. Haider, * 22. Dezember 1945 in Goisern, Oberösterreich) ist eine österreichische Politikerin und war vom 3. Juli 2004 bis zu ihrem Übertritt zum neu gegründeten Bündnis Zukunft Österreich am 5. April 2005 Vorsitzende der FPÖ. Zwischen 2005 und 2007 bekleidete sie in der Regierung Schüssel II das Amt der Sozialministerin.

Ihr Bruder war der Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider. Sie ist verheiratet, hat zwei Töchter und fünf Enkelkinder.

Berufliche und politische Laufbahn

Ausbildung, Persönliches

Ursula Haider besuchte die Volks- und Hauptschule in Bad Goisern. 1963 machte maturierte sie an der HBLA für wirtschaftliche Berufe in Bad Ischl und sie schloss in Innsbruck das Lehramt für den Fachunterricht an humanberuflichen Schulen ab. Seit 1969 ist sie mit Klaus Haubner verheiratet.

Berufliche Laufbahn

  • Ab 1965 Koch- und Handarbeitslehrerin an Schulen in Bad Ischl, Linz und Steyr
  • Ab 1987 Fachvorständin an der Höheren Berufsbildenden Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Steyr
  • Mitgliedschaft in der Paracelsus-Gesellschaft Bad Hall sowie im Verein Oberösterreichisches Handwerkermuseen
  • Ehrenobfrau des Vereins für hauswirtschaftliche Bildung Oberösterreich

Politische Laufbahn

  • 1991–2003 Mitglied des Stadtrates von Bad Hall
  • 1994 Stellvertreterin des Landesparteiobmanns
  • 1994–1996 Abgeordnete zum Bundesrat
  • 1995–2003 Bundessprecherin der Initiative Freiheitliche Frauen[1]
  • 1996–1997 Abgeordnete im oberösterreichischen Landtag
  • 1997–2003 Oberösterreichische Landesrätin für Frauenangelegenheiten, Umweltschutz und Konsumentenschutz
  • Seit 2003 Mitglied des Gemeinderates von Bad Hall
  • 28. Februar 2003 bis 25. Jänner 2005 Staatssekretärin für Generationen (Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen)
  • 2006 bis 2013 Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat

Nachdem Haubner am 21. Oktober 2003 zur geschäftsführenden Bundesparteiobfrau der FPÖ bestimmt und am 3. Juli 2004 zur Bundesparteiobfrau gewählt worden war, wurde sie bei der Parteiklausur im Jänner 2005 als Nachfolgerin von Herbert Haupt als Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vorgeschlagen und am 26. Jänner angelobt.

Am 4. April 2005 legte Haubner ihre Funktion als Bundesparteiobfrau der FPÖ zurück, trat aus der Partei aus und gründete mit weiteren Mitgliedern der Bundesregierung und ihrem Bruder Jörg Haider die neue Partei Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ).

Bei der Nationalratswahl im Oktober 2006 erreichte das Bündnis Zukunft Österreich 4 % der Stimmen und schaffte damit knapp den Einzug in den Nationalrat. Am 11. Jänner 2007 folgte Erwin Buchinger Ursula Haubner als Sozialminister.

Haubner-Erlass

Für Aufregung sorgte die Ministerin mit dem sogenannten Haubner-Kindergeld-Erlass. Mit der Erlassergänzung vom 3. August 2006 wurde Kindern von Ausländern, die legal in Österreich leben, mehrere Monate faktisch das Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und zum Teil auch die Sozialversicherung gestrichen bzw. nicht rückwirkend ausbezahlt. Das Sozialministerium argumentierte mit einer Gesetzeslücke. Einem Bericht im Radiosender Ö1 folgten öffentliche Proteste. Hilfsorganisationen, katholische und evangelische Kirche, SPÖ, Grüne und Bundespräsident Heinz Fischer forderten eine sofortige Aufhebung des Erlasses.[2] Da Ministerin Haubner auf Grund der geltenden gesetzlichen Richtlinien die Rückziehung ihres Erlasses nicht vollziehen konnte, wurde eine entsprechende Gesetzesänderung am 15. Dezember 2006 durch SPÖ, ÖVP und Die Grünen im Parlament beschlossen.

Außerdem stellten die Mitglieder der grünen Partei einen Misstrauensantrag gegen die Sozialministerin, welcher jedoch von einer Mehrheit im Parlament abgelehnt wurde, da dieser Erlass auf bestehenden Gesetzen beruht hatte.

Auszeichnungen (Auszug)

Einzelnachweise

  1. http://www.freiheitlichefrauen.at/
  2. Caritas kritisiert Regierungsentscheidung. In: ORF. 5. Dezember 2006
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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