Vorarlberger Landtag
Logo | Landhaus in Bregenz |
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Basisdaten | |
Sitz: | Landhaus in Bregenz |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 1920 |
Abgeordnete: | 36 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 13. Oktober 2019 |
Nächste Wahl: | voraussichtlich 2024 |
Vorsitz: | Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) |
Sitzverteilung: | Regierungsfraktionen (24) |
Website | |
www.vorarlberg.at/landtag |
Der Vorarlberger Landtag ist das Parlament des Landes Vorarlberg. Er allein ist zur Gesetzgebung für den selbständigen Wirkungsbereich des Landes berufen, da in Österreich auf Landesebene das Einkammernsystem verwirklicht ist. Wie seine Pendants in Salzburg, Kärnten, Tirol und im Burgenland, hat er 36 Abgeordnete. Sitz des Landtages ist das Landhaus in Bregenz, in dem auch die Landesregierung und das Amt der Vorarlberger Landesregierung untergebracht sind.
Wahl
Der Landtag wird aufgrund des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechtes vom Landesvolk gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle österreichischen Staatsbürger, die am Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Vorarlberg haben. In den Landtag einziehen können Parteien dann, wenn sie entweder in einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat erlangen, oder ein Ergebnis von mindestens fünf Prozent[1][2][3] erreichen; im Übrigen gilt ein Verhältniswahlrecht. Die Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Art. 16 Abs. 2 der Landesverfassung bestimmt hierzu: „Die Landtagsperiode beginnt mit dem Tag, an dem sich der neugewählte Landtag zu seiner ersten Sitzung versammelt. Sie endet mit dem Beginn der nächsten Landtagsperiode.“ Ist ein neuer Landtag gewählt, wird er vom rangältesten Mitglied des Landtagspräsidium der letzten Legislaturperiode, das auch im neugewählten Landtag vertreten ist, einberufen. Gehört dem neugewählten Landtag kein Präsidiumsmitglied des alten Landtages mehr an, ist er vom ältesten neugewählten Abgeordneten einzuberufen. Dieser führt auch bis zur Wahl eines Präsidiums den Vorsitz. Nach der Wahl des Präsidiums haben die Abgeordneten in die Hand des neugewählten Präsidenten folgende Formel zu geloben:
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- „Ich gelobe, die Verfassung genau zu beachten und die Pflichten eines Abgeordneten gewissenhaft zu erfüllen.“ [4]
Zusammensetzung
Die Mandate des Vorarlberger Landtages verteilten sich in seinen letzten fünf Legislaturperioden wie folgt auf die vertretenen Fraktionen:
Sitzverteilung | |||||
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Partei | 2019 | 2014 | 2009 | 2004 | 1999 |
ÖVP | 17 | 16 | 20 | 21 | 18 |
SPÖ | 4 | 3 | 3 | 6 | 5 |
FPÖ | 5 | 9 | 9 | 5 | 11 |
Grüne | 7 | 6 | 4 | 4 | 2 |
NEOS | 3 | 2 | n.k. | n.k. | n.k. |
Organisation
Der Landtag gibt sich durch Beschluss eine eigene Geschäftsordnung, die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2007.[5] Weitere ihn betreffende Bestimmungen finden sich in der Vorarlberger Landesverfassung sowie im Bundes-Verfassungsgesetz.
Landtagspräsidium
Der Landtag wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten). Sie bilden zusammen das Landtagspräsidium. Für gewöhnlich kommt der Sitz des Präsidenten der stärksten Landtagspartei zu. Der Präsident des Landtages führt den Vorsitz, er vertritt den Landtag auch nach außen, hat für Ruhe im Sitzungssaal zu sorgen und hat die Personalhoheit über die Beschäftigten der Landtagsdirektion. Er wird bei Verhinderung durch die Vizepräsidenten vertreten. Erlischt eines der Ämter im Präsidiums, hat der Landtag eine Ersatzwahl vorzunehmen. Dem Landtagspräsidium dürfen Mitglieder der Landesregierung nicht angehören. Der derzeitige Präsident des Landtages ist Harald Sonderegger (ÖVP), erste Vizepräsidentin ist Monika Vonier (ÖVP), zweite Vizepräsidentin Sandra Schoch (GRÜNE).
Klubs
Die im Landtag vertretenen Gruppierungen und Parteien schließen sich für gewöhnlich zu Klubs zusammen, wobei Landtagsfraktionen mit wenigstens drei Mitgliedern das Recht haben, einen Landtagsklub zu bilden.
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- „Jeder Landtagsklub hat aus seiner Mitte einen Obmann und einen Obmannstellvertreter zu wählen. Das Ergebnis der Konstituierung ist dem Präsidenten schriftlich oder in jeder technisch möglichen Form anzuzeigen. Abgeordnete, die keinem Landtagsklub angehören, können sich einem solchen als ständige Gäste anschließen. Diese Gäste zählen bei der Berechnung der Stärke des Landtagsklubs mit.“ [6] Von der Klubstärke hängt auch die Gewährung gewisser finanzieller und materieller Förderungen ab. Clubvorsitzender des SPÖ-Clubs ist Martin Staudinger, Klubobmann der FPÖ Christof Bitschi, Klubobmann der Grünen Daniel Zadra, Klubobfrau von NEOS ist Sabine Scheffknecht und Roland Frühstück ist derzeitiger ÖVP-Klubobmann.
Ausschüsse
Der Vorarlberger Landtag kann zur Vorbehandlung bestimmter Beratungsgegenstände Ausschüsse einsetzen. Diese setzen sich aus Abgeordneten der Parteien zusammen, sie können wenn nötig auch zur Mitarbeit in den Ausschüssen gezwungen werden. Der Ausschuss kann nach einer Abstimmung einen Berichterstatter aus der Mitte seiner Mitglieder einsetzen, der den Mehrheitsbeschluss im Landtag vorzustellen und zu vertreten hat. Derzeit existieren 14 Ausschüsse, die dem Vorarlberger Landtag angegliedert sind.
Landtagsdirektion
Die Geschäftsstelle des Landtages ist die Landtagsdirektion mit dem Landtagsdirektor an ihrer Spitze. Die Direktion ist zuständig für die Verwaltung der Angelegenheiten des Landtages. Dazu gehören etwas die Vorbereitung der Landtagssitzungen, die Erstellung von Protokollen und die Klärung rechtlicher Fragen. Der Landtagsdirektor ist an die Weisungen des Landtagspräsidenten gebunden. Derzeit ist Borghild Goldgruber-Reiner Vorarlberger Landtagsdirektorin.[7]
Beschlussfassung
Die Beschlussfassung im Landtag erfolgt prinzipiell durch Zustimmung der absoluten Mehrheit an Abgeordneten, also mit 50 % und eine Stimme. Davon ausgenommen sind diverse Minderheitenrechte, wie die Befassung des Landesrechnungshofes mit der Prüfung der Rechnungsgebarung des Landes, einer seiner Behörden oder eines Unternehmens an dem das Land Mehrheitseigentümer ist. Diese benötigen weniger als die Hälfte der Stimmen. Mehr als die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen ist für die Beschlussfassung über Landesverfassungsgesetze, die nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden können, notwendig.
Obwohl die ÖVP von 1945 bis 2014 mit Ausnahme der Gesetzgebungsperiode des Landtages zwischen 1999 und 2004 die absolute Mehrheit im Landtag hielt, regierte sie bis zum Jahr 2009 immer in einer Koalitionsregierung mit einer der kleineren Parteien. Bis 1974 war dies die SPÖ, in den Folgejahrzehnten jedoch die FPÖ. Von 2009 bis 2014 regierte die ÖVP allein. Seit 2014 wird Vorarlberg von einer schwarz-grünen Koalition aus Vorarlberger Volkspartei und Vorarlberger Grünen regiert.
Kompetenzen
Gemäß der Vorarlberger Landesverfassung obliegt dem Landtag neben der Landesgesetzgebung auch die Wahl des Landeshauptmanns, des Landesstatthalters (Landeshauptmannstellvertreter) und der übrigen Landesräte. Die Landesregierung ist dem Landtag verantwortlich. Er wählt und entsendet zu Beginn seiner Legislaturperiode die drei Bundesräte, die Vorarlberg nach der, aufgrund der letzten Volkszählung von 2001 erfolgten, Zuteilung durch den Bundespräsidenten zustehen. Dies sind nach der letzten Landtagswahl 2019 Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP), Heike Eder (ÖVP) und Adi Gross (GRÜNE). Zudem wählt der Landtag den Direktor des Landesrechnungshofes und den Landesvolksanwalt für eine Funktionsperiode von jeweils sechs Jahren. Beide sind Organe des Landtags, sind diesem verantwortlich und haben ihm Rechenschaft abzulegen. Der Landesrechnungshof prüft auf Antrag des Landtages, eines Viertels seiner Mitglieder oder der Landesregierung die finanzielle Gebarung des Landes oder einer Gesellschaft an der das Land mehrheitlich beteiligt ist.
Auflösung
Vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode kann der Landtag durch Mehrheit seine Auflösung beschließen oder vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates, wobei die vorarlberger Bundesräte in solch einem Fall von der Abstimmung ausgeschlossen wären, aufgelöst werden. Wird der Landtag aufgelöst, hat die Landesregierung innerhalb von drei Wochen Neuwahlen auszuschreiben.
Siehe auch
Literatur
- Peter Bußjäger: Landtag und Landesregierung. In: Peter Bußjäger, Ferdinand Karlhofer, Günther Pallaver (Hrsg.): Vorarlbergs politische Landschaft. Ein Handbuch. Studienverlag, Innsbruck u. a. 2010 ISBN 978-3-7065-4649-2.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Vorarlberg-Wahl: Kleinparteien sind Scheitern gewöhnt. Vorarlberg Online, abgerufen am 19. September 2009.
- ↑ Rechenbeispiele zur Landtagswahl. ORF, abgerufen am 19. September 2009.
- ↑ Landtagswahl: Acht Parteien treten in Vorarlberg an. Die Presse, abgerufen am 19. September 2009.
- ↑ § 4 Abs. 2 Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages, Art. 20 Abs. 1 Vorarlberger Landesverfassung
- ↑ http://www.vorarlberg.at/landtag/landtag/archiv/uebersicht2007/juni2007/06_06_2007landtagssitzung.htm Landtag beschließt neue Geschäftsordnung
- ↑ § 6 Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages
- ↑ http://www.vorarlberg.at/landtag/landtag/landtagsdirektion/weitereinformationen/aufgaben_leistungen/landtagsdirektion_aufgaben_leistungen.htm Land Vorarlberg, Vorarlberger Landtag, Landtagsdirektion
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
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Imperial Coat of Arms of the Empire of Austria-Hungary, used from 1866 to 1915. | Eigenes Werk , Based on a work by Hugo Gerhard Ströhl (1851–1919): Oesterreichisch-Ungarische Wappenrolle. Die Wappen ihrer k.u.k. Majestäten, die Wappen der durchlauchtigsten Herren Erzherzoge, die Staatswappen von Oesterreich und Ungarn, die Wappen der Kronländer und der ungarischen Comitate, die Flaggen, Fahnen und Cocarden beider Reichshälften, sowie das Wappen des souverainen Fürstenthumes Liechtenstein. Anton Schroll, Wien 1890, 1895 (2. Auflage 1900). Date of original work: 1890 and 1900. Online by www.hot.ee | Sodacan | Datei:Imperial Coat of Arms of the Empire of Austria.svg | |
Landhaus Bregenz, Sitz der Vorarlberger Landesregierung . Architekt: Holzbauer | Eigenes Werk | böhringer friedrich | Datei:LandhausBregenz1.JPG | |
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Politisches System Vorarlbergs. | Eigenes Werk | Moritz moser | Datei:Political sxstem of Vorarlberg.png | |
Politisches System Vorarlbergs. | Eigenes Werk | Moritz moser | Datei:Political system of Vorarlberg.png | |
Eigenes Werk mittels: Montfort - Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs - 56. Jahrgang 2004 Heft 1/2 | Datei:Vorarlberg CoA.svg | |||
Sitzung des Vorarlberger Landtags im Mai 1979 kurz vor dem Umzug ins neue Landhaus, hier noch im Landtagssitzungssaal im alten Landhaus in der Bregenzer Jahnstraße. | https://pid.volare.vorarlberg.at/o:52315 | Vorarlberger Landesarchiv / Helmut Klapper | Datei:Vorarlberger Landtag - Landtagssitzung 1979 01.jpg | |
Sitzungssaal im Vorarlberger Landtag, Landhaus Bregenz | Eigenes Werk | Olaf Kosinsky | Datei:Vorarlberger Landtag Sitzungssaal by Olaf Kosinsky-1.jpg |