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vom 08.01.2012, aktuelle Version,

Zentrales Vereinsregister

Das Zentrale Vereinsregister ist in Österreich beim Bundesministerium für Inneres eingerichtet und erlaubt jedermann gebührenfrei online einen Vereinsregisterauszug anzufordern, sofern der Verein keine Sperre beantragt hat. Um die Vereine eindeutig zu identifizieren, hat in Österreich jeder Verein eine ZVR-Zahl zugewiesen bekommen. Diese ist von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen zu führen (§ 18 Abs. 3 Vereinsgesetz 2002).

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!