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Abgeordnete zum Nationalrat#

Abgeordnete zum Nationalrat erhalten ein Mandat für jeweils eine Wahlperiode/Legislaturperiode, die in Österreich mit Inkrafttreten der Wahlrechtsreform 2007 fünf Jahre dauert, d.h. die Funktion ist auf Zeit verliehen. Als Voraussetzung für die Wahl zur/zum Abgeordneten des Nationalrats bedarf es der Nominierung auf einer Liste. Im Gegensatz zum Klubzwang ist ein/e Abgeordnete/r VertreterIn des ganzen Volkes und nicht eines bestimmten Wahlkreises oder einer Partei. Abgeordnete können in bestimmten Fällen vom Verfassungsgerichtshof ihres Mandates enthoben werden, unter anderem etwa bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe.


Quelle: Demokratiezentrum Wien