Repräsentative Demokratie#
Demokratische Herrschaftsform, bei der die politischen Entscheidungen und die Kontrolle der Exekutive (Regierung/Verwaltung) nicht direkt vom Volk, sondern von einer Volksvertretung (Parlament) ausgeübt wird, die das Volk repräsentiert.
Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bevölkerung ist in der repräsentativen Demokratie auf die Beteiligung an Wahlen und die Mitwirkung in Parteien, Verbänden und Initiativen beschränkt. Parlamente bilden den Kern der repräsentativen Demokratie. Sie sind auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene das Organ der BürgerInnen, beschließen Gesetze und steuern damit die Arbeit der Regierung und ihrer BeamtInnen, sie kontrollieren die Regierung, sprechen ihr das Vertrauen bzw. ihr Misstrauen aus.
Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006,
Forum Politische Bildung (Hg.), Der WählerInnenwille (Informationen zur Politischen Bildung Band 27), Innsbruck/Bozen/Wien 2007.
Quelle: Demokratiezentrum Wien