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Finanzausgleich#

Der Finanzausgleich weist Ländern und Gemeinden Anteile an den Bundesabgaben zu und wird für vier Jahre beschlossen. Für die Verteilung ist der Bevölkerungsschlüssel wesentlich; während für die Zahlungen an die Länder die Einwohnerzahl eins zu eins herangezogen wird, gilt für die Gemeinden der abgestufte Bevölkerungsschlüssel: Bis zu 10.000 EinwohnerInnen zählende Kommunen werden mit 1,33 mulipliziert, bis zu 20.000 mit zwei und darüber mit dem Schlüssel 2,33.



Quelle: Demokratiezentrum Wien