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Grundmandat#

Bei Nationalrats- und Landtagswahlen wird das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Die Mandate, die eine Partei in den Wahlkreisen erreicht, werden als Grundmandate bezeichnet. Die erforderliche Stimmenzahl für ein Grundmandat wird in der Regel errechnet, indem die im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl der dem Wahlkreis zugeordneten Mandate dividiert wird (System Hare).

Nach der Wiener Gemeindewahlordnung wird die Grundmandatshürde gesenkt, indem die Zahl der Mandate bei dieser Division um eines erhöht wird (Stimmen : Mandate +1; System Hagenbach-Bischoff), was in der Praxis allerdings auf eine klare Bevorzugung großer Parteien hinausläuft. Da sich aus wahlarithmetischen Gründen nie alle Mandate in den Wahlkreisen verteilen lassen und immer Mandate übrig bleiben, ist in solchen Fällen mindestens ein weiteres Ermittlungsverfahren erforderlich, in dem diese Mandate verteilt werden (Restmandate, Reststimmenverfahren oder Bundesausgleich).

Quelle: Demokratiezentrum Wien