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Die Organe der Europäischen Union#

Die Europäische Union (EU) ist weder nur eine internationale Organisation wie die UNO, noch ein Staatenbund - wie etwa die Verbindung der Niederlande mit Belgien und Luxemburg (Benelux) - noch ein Bundesstaat wie Österreich, Deutschland oder die USA. Die EU ist eine politische Einheit „sui generis“, in der die sie bildenden Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Hoheitsrechte an die gemeinsamen Einrichtungen der EU abgeben. Diese gemeinsamen Einrichtungen sind die Kommission (Vorsitz: Ursula von der Leyen), der Ministerrat (Vorsitz: Charles Michel) und das Europäische Parlament. Daneben gibt es noch den Wirtschaft- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Gerichtshof und zur finanziellen Kontrolle den Rechnungshof sowie die Europäische Zentralbank.