Der Donaulimes#
Die vorgesehene Eintragung des Donaulimes als Teil des Welterbes „Grenzen des Römischen Reiches“ will sich die Erhaltung und Erfassung aller Denkmäler entlang der Donaugrenze zum Ziel setzen. Der Donaulimes umfaßt insgesamt 8 Länder (D, A, SK, HU, CR, SR, RO, BG) mit zahlreichen Kastellplätzen, Wachttürmen und angeschlossenen Zivilstrukturen unterschiedlichster Zeitstellungen. Er reicht von Eining in Bayern bis zum Mündungsgebiet der Donau am Schwarzen Meer. Die meisten Kastelle der etwa 2000 km langen Strecke mit der Straße iuxta ripam Danuvii sind flavische Gründungen. Die Militärplätze variieren in der Größe sehr stark, angefangen von Kleinkastellen unter einem Hektar bis zu Auxiliarkastellen von über drei Hektar. Die Standorte größerer Truppeneinheiten dienten über die zweite Hälfte des 3. Jh. hinaus zum Teil bis ins 5./6. Jh. als Grenzgarnisonen, wobei der Streckenausbau ebenso wie die Einheiten hinsichtlich Truppenstärke und Verwendung beträchtlichen Änderungen unterworfen waren.
Rückgrat und Lebensader des Systems bildete eine der wichtigsten Straßen des römischen Reiches entlang dem Südufer der Donau.
Sie stellte die Verbindung der untereinander etwa im Tagesmarsch-Abstand liegenden Kastelle her und führte entweder direkt durch diese hindurch oder in einer Umgehungsschleife daran vorbei. In der Kastellumgebung wurde sie jeweils zur Hauptstraße der Marketendersiedlung (Kastellvicus). Auf ihr wurde der Nachschub geliefert, Waren verhandelt, Truppen verschoben, reisten Kaiser von einer Provinz in die andere.
Zur Abgrenzung der Areale, in denen nach wie vor Denkmalsubstanz existiert, und zum Verständnis ihrer Qualität müssen in den nächsten Jahren umfangreiche Erfassungsarbeiten erfolgen. Als systematisches Mittel in bebauten Flächen bieten sich hierzu der „Archäologische Denkmalkataster“ an. Darin werden vor dem Hintergrund der Kartierung der Denkmalsubstanz (Positivkartierung) und der Fehlstellen (Negativkartierung) Denkmalzonen erfasst und, soweit möglich, auch in ihrer Bedeutung bewertet. Hieraus werden sich der Umfang des zukünftigen Welterbes als Grundlage für einen UNESCO-Antrag definieren und die notwendigen Pufferzonen ableiten lassen. Gleichzeitig bildet ein solcher Kataster ein hervorragendes Planungsinstrument.
Text: Sonja Jilek
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