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UNESCO & internationale Standards#

Hadrianswall in Großbritannien
Der Hadrianswall in Großbritannien, im Bild Cuddy´s Crag bei Housesteads, wurde bereits 1987 zum Welterbe erklärt.
© RCAHMS

Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit zu schützen, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist das Ziel der UNESCO-Welterbekonvention, die am 16. November 1972 unterzeichnet wurde. Sie ist eines der erfolgreichsten Programme seit Gründung der Vereinten Nationen. Die meisten europäischen Staaten bekennen sich zu den Idealen des Welterbes und anerkennen seine Wichtigkeit für den Schutz dieser Denkmale. Zum Kulturerbe der Welt gehören mittlerweile 851 Kultur- und Naturstätten in 193 Staaten der Erde. Archäologische Fundstätten, außerhalb der klassischen Mittelmeerwelt, sind bislang auf der Welterbeliste nur sehr wenige vertreten.

rätisch-germanischer Teil des Limes in Deutschland
Seit 2005 ist der rätisch-germanische Limes in Deutschland, der römische Grenzabschnitt zwischen Rhein und Donau, Teil des Limes Welterbes.
© Deutsche Limeskommission

Freiwilligkeit#

Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ ergänzt nationale Schutz-Programme. Eine materielle Unterstützung durch die Vereinten Nationen ist damit nicht verbunden. Die anmeldende Regierung benennt freiwillig Kultur- und Naturstätten für die UNESCO-Liste. Sie geht damit jedoch die Verpflichtung ein, durch das Ausschöpfen gesetzlicher, technischer und anderer Schutzmaßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Bestand und Wertigkeit des angemeldeten Gutes zu erhalten. Die Verantwortung bleibt weiterhin bei den Autoritäten vor Ort, neu ist allerdings die Verpflichtung gegenüber der gesamten Menschheit.

Aufnahme in die Welterbeliste#

Weltweit dürfen jährlich nur dreißig Neuanträge vorgelegt werden. Über eine Aufnahme entscheidet das UNESCO-Welterbe-Komitee, das aus 21 jeweils für sechs Jahre gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten besteht. Es prüft, ob die vorgeschlagenen Stätten die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen „Einzigartigkeit" und „Authentizität" (historischen Echtheit) eines Kulturdenkmals. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) berät das Welterbe-Komitee bei seiner Arbeit.

Nur die vom internationalen Standpunkt hervorragenden Güter, gemessen an diesen Maßstäben, werden in die Liste aufgenommen. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungs- und Entwicklungsplan („management plan“) vorliegen.

Text: Sonja Jilek

UNESCO World Heritage Centre
7, place de Fontenoy
75352 Paris 07 SP
Frankreich
Telefon +33 (0)1 45 68 18 76
Telefax + 33 (0)1 45 68 55 70
E-mail: WH.PACT@unesco.org
http://whc.unesco.org


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