Municipium#
In den Provinzen: Ort mit Stadtrecht und Selbstverwaltung durch einen nach römischem Muster strukturierten Magistrat (ordo decurionum) mit gewählten ehrenamtlichen Beamten. An der Spitze standen die jährlich wechselnden 2 Bürgermeister (duoviri iure dicundo), denen die Ädilen und Quästoren (Finanzverwaltung) zur Seite standen. Die öffentlichen Ausgaben wurden von den wohlhabenden Bürgern, v.a. von den Gemeinderäten (Decurionen) aus dem eigenen Vermögen getragen. Zu jedem Municipium gehörte ein Territorium mit Landgütern und dörflichen Siedlungen. Municipien waren in den nördlichen Provinzen die wesentlichen Träger der Romanisierung.