Provinz#
Als römische Provinz bezeichnet man einen geographisch geschlossenen Bereich außerhalb des italischen Gebietes unter der Herrschaft des römischen Reiches, dessen Bewohner Rom gegenüber steuerpflichtig waren. Unterschieden wurde dabei zwischen senatorischen und prokuratorischen Provinzen. Es handelte sich um eine senatorische Provinz, wenn auf deren Gebiet eine Legion stationiert war. Sie wurde von einem Legatus Augusti pro praetore aus dem Senatorenstand verwaltet und stand in ihrer Bedeutung höher als eine prokuratorische Provinz mit reiner Auxiliartruppenpräsenz. Für deren Verwaltung war ein procurator (Verwalter) aus dem Ritterstand eingesetzt.