pr pr#
Wenn ein Praetor (hoher Beamter, ursprünglich für die Rechtsprechung, in der Kaiserzeit v.a. für die Abhaltung von öffentlichen Spielen zuständig) nach Beendigung seines Amtsjahres zum Provinzstatthalter ernannt wurde, führte er den Titel legatus Augusti (siehe dort) mit dem Zusatz pro praetore (abgekürzt pr pr), d.h. gewesener Praetor. Ein legatus Augusti pro praetore hatte keine militärischen Befugnisse in seiner Provinz.