Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Buschenschank#

Logo ServusTV
"Heimatlexikon - Unser Österreich"
Ein Projekt von ServusTV in Zusammenarbeit mit dem Austria-Forum

Buschenschenke in Rust
Buschenschenke in Rust
© Foto: Österreich Werbung /Bartl

Die (oder der) Buschenschank ist ein Betrieb, in dem ein Landwirt seine Erzeugnisse (Wein (Heuriger), Sturm und Most aus "eigener Fechsung" - aus eigener Ernte - sowie alkoholfreie Getränke) ausschenken und kalte Speisen verkaufen darf.

Die rechtliche Grundlage ist eine Verordnung Kaiser Josefs II. vom 17. 8. 1784, die jedermann die Erlaubnis erteilte, die von ihm selbst erzeugten Lebensmittel, Wein sowie Obstmost zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und in welchem Preise er will, zu verkaufen oder auszuschenken.

Buschenschenken werden heute in Österreich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark betrieben. Jedes Bundesland hat sein ein eigenes Buschenschank-Gesetz, das Öffnungszeiten, Angebot, Ausstecken eines Buschenschankzeichens wie Buschen, Kranz oder Strohgebinde etc.) regelt.

Typisch für eine Buschenschank ist die "Brettljause": sie besteht aus einem Aufschnitt (z.B. Geselchtes, Schweinsbraten, Schinken, Trockenwürstel, Speck, Lendbratl, Selchwürstel) und Aufstrichen (etwa Verhackert, Leberstreichwurst, Grammelfett, Bratfett, Kürbiskernaufstrich) mit Kren und Schwarzbrot und wird auf einem kleinen Brett serviert.


Literatur#

  • N. Massauer, Die Land- und Forstwirtschaft in der Gewerbeordnung, 1978
  • buschenschank.at


Siehe auch: