Buschenschank#
Die (oder der) Buschenschank ist ein Betrieb, in dem ein Landwirt seine Erzeugnisse (Wein (Heuriger), Sturm und Most aus "eigener Fechsung" - aus eigener Ernte - sowie alkoholfreie Getränke) ausschenken und kalte Speisen verkaufen darf.
Die rechtliche Grundlage ist eine Verordnung Kaiser Josefs II. vom 17. 8. 1784, die jedermann die Erlaubnis erteilte, die von ihm selbst erzeugten Lebensmittel, Wein sowie Obstmost zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und in welchem Preise er will, zu verkaufen oder auszuschenken.
Buschenschenken werden heute in Österreich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark betrieben. Jedes Bundesland hat sein ein eigenes Buschenschank-Gesetz, das Öffnungszeiten, Angebot, Ausstecken eines Buschenschankzeichens wie Buschen, Kranz oder Strohgebinde etc.) regelt.
Typisch für eine Buschenschank ist die "Brettljause": sie besteht aus einem Aufschnitt (z.B. Geselchtes, Schweinsbraten, Schinken, Trockenwürstel, Speck, Lendbratl, Selchwürstel) und Aufstrichen (etwa Verhackert, Leberstreichwurst, Grammelfett, Bratfett, Kürbiskernaufstrich) mit Kren und Schwarzbrot und wird auf einem kleinen Brett serviert.
Literatur#
- N. Massauer, Die Land- und Forstwirtschaft in der Gewerbeordnung, 1978
- buschenschank.at
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