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Markt#

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"Heimatlexikon - Unser Österreich"
Ein Projekt von ServusTV in Zusammenarbeit mit dem Austria-Forum

Die Entwicklung des Marktes ist untrennbar mit der Entwicklung der Stadt und neuer, urbaner Lebensformen verknüpft. Städter brauch(t)en Lebensmittel aus dem Umland. Diese wurden anfangs weniger in Geschäften gehandelt, als von den Produzenten unter freiem Himmel verkauft. Das erste erhaltene Stadtrecht, das Herzog Leopold VI. (1176-1230) den Wienern am 18. Oktober 1221 verlieh, regelte neben der politischen Mitsprache der Bürger Angelegenheiten des Handels.

Auf den Märkten konnten die Wiener aus erster Hand Waren kaufen, die in der Stadt nicht erzeugt wurden. Bauern aus der Umgebung kamen mit Kraut und Rüben, Geflügel und Eiern, Milchprodukten und Getreide. Den Beginn der Marktzeit markierte - vom Mittelalter bis in die Barockzeit - die Marktfahne. Etwa zwei Stunden lang hatten Bürger, Klerus und Hofgesinde - nicht aber Zwischenhändler - Gelegenheit zum Lebensmittelkauf.

Vorschriften zur Kontrolle des Marktlebens, zum Konsumentenschutz und gegen den Zwischenhandel fanden sich schon 1340 in einer Verordnung Herzog Albrecht II. (1298-1358). Durch die Jahrhunderte wollten die Obrigkeiten preisregulierend wirken. Lebenswichtige Güter sollten nicht unnötig verteuert werden. Ein Leitmotiv seit den ältesten Marktordnungen war die Ablehnung der Fürkäufer, Vorkäufer oder Ablöser. Die solcherart Kriminalisierten waren - abgesehen von Wiener Gewerbsleuten wie Greißler, Häringer oder Kässtecher - großteils Frauen aus den unteren Sozialschichten.

Außer den an bestimmten Wochentagen abgehaltenen Märkten gab und gibt es Jahrmärkte (in Wien seit 1278) und Gelegenheitsmärkte (Fasten-, Oster-, Kirchweih-, Allerheiligen-, Advent- und Weihnachtsmärkte). Der älteste ist der Kalvarienbergmarkt, der seit 1639 in der Fastenzeit im 17. Bezirk stattfindet.

Eine Marktgemeinde ist ein Ort mit historischen oder formal verliehenem Marktrecht. Seit 1849 ist der Namenszusatz Markt (z.B. Markt Allhau) allerdings kein Titel im rechtlichen Sinne mehr und die Abhaltung von Märkten an andere Bedingungen gebunden. Dennoch werden immer noch Gemeinden zum Markt erhoben, etwa „Gemeinden, denen besondere Bedeutung zufolge ihrer geografischen Lage und ihres wirtschaftlichen Gepräges zukommt“ (Niederösterreichische Gemeindeordnung).

Quelle#

  • Helga Maria Wolf: Die Märkte Alt-Wiens. Wien 2006. S. 12 f., 217 f.


Redaktion: hmw

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