Ramek, Rudolf#
* 12. 4. 1881, Teschen (Österreich-Schlesien)
† 24. 7. 1941, Wien
Rechtsanwalt und Politiker
Schon während seines Jusstudiums (Promotion: 1907) trat
Ramek der
Christlichsozialen Partei bei. Nach dem 1. Weltkrieg ließ er sich als
Rechtsanwalt in Salzburg nieder. 1919 wurde er in die Konstituierende
Nationalversammlung gewählt. Er war einer jener 5 Delegierten, die an
den Verfassungsberatungen in Weimar teilnahmen. 1919/20 war er
Staatssekretär für Justiz, ab 1921 Innenminister und - nach
Ignaz Seipel
-1924-1926 Bundeskanzler. Angesichts der anhaltenden Differenzen
mit den Bundesländern wegen der Sparpolitik der Regierung gelang ihm ein
Finanzausgleich Bund - Länder. Die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern fiel allerdings zugunsten des Bundes aus. In
Rameks Amtszeit fiel auch die Beschlussfassung über das Allgemeine
Verwaltungsgesetz (AVG), eine juristische Großtat der Ersten Republik,
und die Aufhebung der Finanzkontrolle durch den Völkerbund. Belastungen
entstanden durch die Kabinettsmitglieder
Ahrer, der in Bankenskandale
verwickelt war, und
Mataja, dessen außenpolitisches Geschick zu
wünschen übrig ließ. Nach seinem Rücktritt wegen eines Gehaltskonflikts
mit den Bundesbediensteten blieb
Ramek Abgeordneter zum Nationalrat
(1920-1934). Im März 1933 war er Zweiter Präsident (seit 1930), der mit
Renner und Straffner sein Amt niederlegte.
Ramek, ein entschiedener
Gegner der Nationalsozialisten und der Heimwehren, wurde 1930 zum
Präsidenten der Internationalen Stiftung Mozarteum gewählt, um die er
sich Verdienste erwarb.
Literatur#
- J. Ackerl, Rudolf Ramek, in: Die Österreichischen Bundeskanzler, hgg. v. F. Weissensteiner / E. Weinzierl (1983)
© "Österreichisches Personenlexikon der Ersten und Zweiten Republik" von Isabella Ackerl und Friedrich Weissensteiner, 1992