Konsumentenrechte im Internet 1#
von Saif-Islam Islamhanov; BG/BRG Pestalozzi, 4a; Betreuung: Camhy; 49 Punkte;Einkaufen im Online-Shop:
Einführung:
7 – 14 Jahre: Jugendliche dürfen nur kleine alltägliche Geschäfte allein abschließen, z.B. CD`s oder eine Musikzeitschrift kaufen. Meist wird die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten benötigt!
14 – 18 Jahre: Zwischen ihrem 14. und 18. Geburtstag dürfen Jugendliche ihr eigenes Einkommen bzw. ihr Taschengeld prinzipiell nach eigenem Ermessen ausgeben.
Was kann schief gehen?:
Wichtig: Vergleiche die Preise: Viele Angebote im Netz sind oft gar nicht so preiswert, wie sie auf den ersten Blick scheinen.
Lies die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Vor dem Kauf solltest du diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" wirklich sehr aufmerksam durchlesen.
Beachte die Zahlungsmöglichkeiten: Kreditkarten sind die Favoriten unter den Zahlungsmöglichkeiten im Internet. Wenn du mit einer Kreditkarte bezahlst, solltest du auf jeden Fall auf eine verschlüsselte Übertragung der Daten achten und die Kontoauszüge deines Kreditkartenunternehmens regelmäßig prüfen. Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung verlange sofort die Stornierung der Zahlung. Beachte die Zusatzkosten für Verpackung und Versand: Da Online-Shops vor allem billig anbieten müssen, hat sich in den letzten Jahren ein unerbittlicher Preiskampf entwickelt. Daher werden als Ausgleich bei vielen Shops die Kunden für die Versandkosten ordentlich zu Kasse gebeten.
Sei vorsichtig bei Bestellungen im Ausland: Faustregel: Je weiter ein Shop von dir weg ist, desto schwieriger ist es, sich zu beschweren oder zu reklamieren. Bei Händlern außerhalb der EU gehst du ein viel größeres Risiko ein und solltest nur bestellen, wenn diese sehr bekannt sind oder wenn du das Produkt nur dort bekommst.
Download und Online-Kauf von Musik, Filmen und Software:
Einführung:
Wo ist der Unterschied zu legalen Online-Shops: Im Gegensatz dazu besteht bei einem legalen Onlineshop keine Möglichkeit, Inhalte „upzuloaden“ – also ins Internet zu „stellen“ –, sondern nur „down“ zu loaden – also zu kaufen. Die Inhalte, die auf Websites wie itunes.com, in2movies.at, lovefilm.com, oder musicdownload.aon.at heruntergeladen werden können, sind mit Genehmigung der Schöpfer dieser Werke zur Verfügung gestellt und verletzen daher auch nicht das Urheberrecht.
Rechte und Pflichten:
Wer ist eine Urheberin oder ein Urheber: Die Urheberin oder der Urheber einer Sache ist jemand, der eine Idee hat und diese Idee auf eine originelle und individuelle Art umsetzt. Ein Urheber kann z.B. eine Person sein, die ein Buch schreibt, ein Bild malt, einen Song textet, ein Foto aufnimmt oder eine Datenbank erstellt.
Welche Rechte hat eine Urheberin oder ein Urheber: Das Urheberrecht gibt den Urheberinnen und Urhebern die Möglichkeit bestimmte Verwertungen ihrer Werke zu erlauben oder zu untersagen. Für die erlaubte Nutzung ihrer Werke oder Leistungen können sie eine Gebühr verlangen.
Was kann schief gehen?:
Viren und Spyware: In Filesharing-Netzwerken werden Unmengen an Daten getauscht. Darunter befinden sich oft Daten die Viren, Trojaner und andere Schadprogramme enthalten und deinen Computer gefährden können. Besonders gefährlich sind so genannte Spyware-Softwareprogramme, die sogar Tastenanschläge protokollieren können und dem „Spion“ Informationen über Passwörter, Kreditkartennummern und andere vertrauliche Daten von Computern verschaffen.
siehe auch: Konsumentenrechte im Internet
Recherche#
- Quelle 1: http://www.saferinternet.at/uploads/tx_simaterials/Erst_denkendann_klicken_Konsumentenrechte_im_Internet.pdf 20.4.2013
- Quelle 2: (Teil von 1) http://www.saferinternet.at/fileadmin/files/Materialien_Relaunch/kap_02_Einkaufen_im_Online_Shop.pdf
- Quelle 3: PC-Forum: http://www.pc-forum.de/software-internet-multimedia/software/viren-trojaner-dialer-ad-und-spyware/9143-tutorial-kurze-erkl%C3%A4rung-des-begriffes-spyware/?s=90bb656891463c5dbd928f460635f95f1152d13c 20.4.2013
- Quelle 4: Verbraucher und Recht. Band 9, 2009, S.335: http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/VuR_09_09.pdf 20.4.2013
- Quelle 5: Konsumentenschutz der Arbeiterkammer
- Quelle 6: Reinhard Jesenitschnig: Was Versicherungen verschweigen: Tücken, Fallen und Stolpersteine im Kleingedruckten; Leykam Verlag 2012