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Online Auktionen#

von Florian Kremser; BG/BRG Pestalozzi, 4b; Betreuung: Kohlweg; 25 Punkte;

Auktionen sind Versteigerungen im Internet. Oft bieten Online Auktionen weitaus günstige Produkte, die es sonst nirgends mehr zu kaufen gibt oder Sammlerstücke an. Eine Statistik zeigt, dass bereits 2006 über 1,4 Mill. Österreicher im Internet bei Online Auktionen mitgesteigert haben und sind zufrieden mit ihrem Kauf.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Anbietern:

Privater Anbieter
Gewerbliche Anbieter

Privater Anbieter: Meistens werden Produkte verkauft, die der Anbieter nicht mehr benötigt. Sie stammen aus Privatbesitz und sind beim Ersteinkauf noch nicht für den Weiterverkauf bestimmt:

Gewerblicher Anbieter: Hier ist der Einkauf sicherer da man auf verschiedene Konsumentenrechte zählen kann. Es wird regelmäßig eine große Anzahl von Artikeln zum Verkauf bereitgestellt und dieser Artikel ist ausschließlich für den Weiterverkauf bestimmt

Geschäftsbedingungen und Regeln: Geschäftsbedingungen stellen die Rechtsgrundlage der Beziehung zwischen den Kunden und den Auktionshäusern dar. Man sollte die Geschäftsbedingungen aufmerksam lesen bevor man sich registriert. Man muss mindestens 18 Jahre alt sein um bei Online Auktionen mitzumachen. Man muss die Daten bei der Anmeldung vollständig und korrekt angeben

Rechte und Pflichten bei Online Auktionen:

Informationspflicht
Du musst über den Verkäufer informiert werden (Name, E-Mail,…)
Rücktrittsrecht
Bei Rückgabe des Produkts innerhalb von 7 Tagen, musst du dein Geld zurückbekommen (Meist
nur bei gewerbl. Anbietern)
Verpackung & Versand
Es sollten klare Angaben zu Verpackung und Versand gemacht werden
Das Recht einer Gewährleistung
Bei gewerblichen Anbietern hast du dieses Recht
Du hast die Pflicht ein von dir gemachtes Gebot auch zu bezahlen.


Du darfst dein Gebot zurücknehmen wenn:

du versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben hast
Wenn sich die Beschreibung eines Artikels nach deiner Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.

Du darfst dein Gebot nicht zurücknehmen wenn:

Du deine Meinung zu dem Artikel geändert hast.
Du der Meinung bist, dass du dir den Artikel doch nicht leisten kannst.
Du etwas höher geboten hast, als du ursprünglich vorhattest.

Allgemeine Regeln für Anbieter:

Du musst den Artikel, den du verkaufst, auch tatsächlich verfügen
Wenn jemand den Artikel, den du anbietest, ersteigert, darfst du diesen Artikel nicht noch einmal verkaufen.
Die Artikelbeschreibung muss der Wahrheit entsprechen. Sollte der von dir angebotene Artikel Fehler oder Mängel aufweisen, musst du das auch anführen.
Nicht jeder Artikel darf bei Online-Auktionshäusern verkauft werden! z.B. (Aktien, Tiere, explosionsgefährliche Gegenstände, Angebote mit sexuellen Inhalten, Software, die Kopierschutzmechanismen umgeht...).
Keine Familienmitglieder dürfen bei den von dir angebotenen Artikel mitsteigern. (Sonst könntet ihr die Preise künstlich in die Höhe treiben)

Was kann bei Online Auktionen schiefgehen:

Vorauskasse
Diese Form der Bezahlung ist die Schlechteste, denn wenn man das Produkt noch nicht bekommen hat, hat man es aber schon bezahlt. Auf manchen Plattformen werden zum Schutz Treuhandsysteme angeboten
Produkt entspricht nicht der Beschreibung
Du solltest es sofort schriftlich mit dem Verkäufer klären. Bei gewerblichen Anbietern kann man auf die Käuferrecht zählen und das Produkt zurückgeben oder eine Preisminderung beantragen
Unangemessene Zusatzkosten (Versand und Verpackung)
Immer zuerst die Kosten des Versands ansehen . Nach der Bezahlung kann nichts gegen die erhöhten Kosten getan werden
Neuwertig ist nicht neuwertig
Wenn in der Beschreibung „wie neu“ steht muss es nicht immer neu sein sondern kann auch schon stark gebraucht sein. Du solltest dich sofort mit dem Anbieter in Verbindung setzen

Recherche#




  • Quelle 4: Pichlmaier, Michael: Vertragsrecht im Internet. Linde Verlag, Wien 2002.


Auktionen und Versteigerungen in Österreich & Wien , Graz , tirol#

Auktionen versteigerungen

-- seko Mario, Montag, 12. Oktober 2020, 20:09