Online Auktionen#
von Florian Kremser; BG/BRG Pestalozzi, 4b; Betreuung: Kohlweg; 25 Punkte;Auktionen sind Versteigerungen im Internet. Oft bieten Online Auktionen weitaus günstige Produkte, die es sonst nirgends mehr zu kaufen gibt oder Sammlerstücke an. Eine Statistik zeigt, dass bereits 2006 über 1,4 Mill. Österreicher im Internet bei Online Auktionen mitgesteigert haben und sind zufrieden mit ihrem Kauf.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Anbietern:
- Privater Anbieter
- Gewerbliche Anbieter
Privater Anbieter: Meistens werden Produkte verkauft, die der Anbieter nicht mehr benötigt. Sie stammen aus Privatbesitz und sind beim Ersteinkauf noch nicht für den Weiterverkauf bestimmt:
Gewerblicher Anbieter: Hier ist der Einkauf sicherer da man auf verschiedene Konsumentenrechte zählen kann. Es wird regelmäßig eine große Anzahl von Artikeln zum Verkauf bereitgestellt und dieser Artikel ist ausschließlich für den Weiterverkauf bestimmt
Geschäftsbedingungen und Regeln: Geschäftsbedingungen stellen die Rechtsgrundlage der Beziehung zwischen den Kunden und den Auktionshäusern dar. Man sollte die Geschäftsbedingungen aufmerksam lesen bevor man sich registriert. Man muss mindestens 18 Jahre alt sein um bei Online Auktionen mitzumachen. Man muss die Daten bei der Anmeldung vollständig und korrekt angeben
Rechte und Pflichten bei Online Auktionen:
- Informationspflicht
- Du musst über den Verkäufer informiert werden (Name, E-Mail,…)
- Rücktrittsrecht
- Bei Rückgabe des Produkts innerhalb von 7 Tagen, musst du dein Geld zurückbekommen (Meist
- Verpackung & Versand
- Es sollten klare Angaben zu Verpackung und Versand gemacht werden
- Das Recht einer Gewährleistung
- Bei gewerblichen Anbietern hast du dieses Recht
- Du hast die Pflicht ein von dir gemachtes Gebot auch zu bezahlen.
Du darfst dein Gebot zurücknehmen wenn:
- du versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben hast
- Wenn sich die Beschreibung eines Artikels nach deiner Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.
Du darfst dein Gebot nicht zurücknehmen wenn:
- Du deine Meinung zu dem Artikel geändert hast.
- Du der Meinung bist, dass du dir den Artikel doch nicht leisten kannst.
- Du etwas höher geboten hast, als du ursprünglich vorhattest.
Allgemeine Regeln für Anbieter:
- Du musst den Artikel, den du verkaufst, auch tatsächlich verfügen
- Wenn jemand den Artikel, den du anbietest, ersteigert, darfst du diesen Artikel nicht noch einmal verkaufen.
- Die Artikelbeschreibung muss der Wahrheit entsprechen. Sollte der von dir angebotene Artikel Fehler oder Mängel aufweisen, musst du das auch anführen.
- Nicht jeder Artikel darf bei Online-Auktionshäusern verkauft werden! z.B. (Aktien, Tiere, explosionsgefährliche Gegenstände, Angebote mit sexuellen Inhalten, Software, die Kopierschutzmechanismen umgeht...).
- Keine Familienmitglieder dürfen bei den von dir angebotenen Artikel mitsteigern. (Sonst könntet ihr die Preise künstlich in die Höhe treiben)
Was kann bei Online Auktionen schiefgehen:
- Vorauskasse
- Produkt entspricht nicht der Beschreibung
- Unangemessene Zusatzkosten (Versand und Verpackung)
- Neuwertig ist nicht neuwertig
Recherche#
- Quelle 1: http://www.e-recht24.de/onlineauktionen.html zuletzt besucht am 19.05.2013
- Quelle 2: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=23162 zuletzt besucht am 19.05.2013
- Quelle 3: http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?pagename=Europakonsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318884533648&p=318884465722 zuletzt besucht am 19.05.2013
- Quelle 4: Pichlmaier, Michael: Vertragsrecht im Internet. Linde Verlag, Wien 2002.
Auktionen und Versteigerungen in Österreich & Wien , Graz , tirol#
-- seko Mario, Montag, 12. Oktober 2020, 20:09