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Makler#

Der Beruf des Maklers bezeichnet im engeren Sinn jemanden, der Verkauf, Vermietung oder den Abschluss von Verträgen in den verschiedensten Bereichen vermittelt. Im Erfolgsfall erhält der Makler hierbei die Zahlung eines Lohns, der überlichweise in einem Maklervertrag festgehalten wird.

Das Honorar des Maklers wird Provision oder auch Courtage genannt. Die Höhe der Provision wird (am besten im Maklervertrag) frei vereinbart und ist je nach Art (z.B: Verkauf, Vermietung) unterschiedlich begrenzt. Die Maklerprovision ist dabei ein Erfolgshonorar. Dieses wird nach Abschluss eines Vertrages fällig.

Weit gefasst kann aber Makler auch die Bedeutung "Vermittler zwischen zwei oder mehreren Parteien" haben.

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