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Rechtswissenschaften#

Nach der Definition eines römischen Juristen des 3. Jhdt. n. Chr. ist die „Jurisprudenz“ die „Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten“.

Kaiser Justinian fasste als Erster das römische Recht im sog. Corpus Iuris Civilis zusammen und vereinheitlichte damit seine Gesetze für das gesamte Römische Reich. Die darin enthaltenen Regeln wurden später an der Universität von Bologna  - sie gilt als die älteste der Welt und von Anfang an standen hier die Rechtswissenschaften im Mittelpunkt - wieder aufgenommen.

Heute befassen sich die Rechtswissenschaften aber nicht nur mit rechtlicher Methodik und der Auslegung von Gesetzestexten, sondern neben vielen weiteren Bereichen wie der Verfassung und Verwaltung eines Staates auch mit Menschenrechten, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie den Fragen der (internationalen) Wirtschaft und der Europäischen Union.

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