Bürgerbräuche, steirische#
Anfang des 19. Jahrhunderts ließ Erzherzog Johann (1782-1859) als Grundlage für seine Reformen eine statistische Landesaufnahme in der Steiermark durchführen. Dabei wurde auch nach Bräuchen gefragt. Unter den Bürgerfesten stach Fronleichnam hervor. Die Fleischer in Judenburg brieten dann "nach altem Gebrauch" vor dem Haus ihres Zechmeisters auf offenem Feuer einen Ochsen. Zwei Gesellen mit Hellebarden standen Wache. Den Braten erhielten die Franziskaner, die ihrerseits Bürger damit beschenkten.
In Leoben wurde alle zehn Jahre die Waldberainung durchgeführt. Dazu versammelten sich der Magistrat, das Wirtschaftsamt, Vertreter der Nachbargemeinden und die Bürgerschaft mit ihren Kindern bei der Stadtpfarrkirche. Die Buben hatten Tannenzweige auf ihren Hüten und führten den Umzug an, gefolgt von den Förstern und dem jüngsten Bürger, der die Stadtfahne trug. Bewaffnete, Trommler und Pfeifer begleiteten den Fahnenträger. Die anderen Bürger, Beamte und Gäste schlossen sich an. Beim ersten Grenzstein hielt der Bürgermeister eine Ansprache und die Kinder erhielten Backenstreiche. Nun wurden alle Grenzsteine instand gesetzt und markiert. Die Zeremonie dauerte von 3 Uhr 30, dem Beginn des Gottesdienstes, bis 13 Uhr. Am Ziel, auf einer Alpe, wurde unter Trommel- und Pfeifenspiel die Stadtfahne geschwungen und ein Festmahl unter freiem Himmel genossen. Gegen Abend zog man wieder in die Stadt, wo das Fest mit einem Tanz im Gasthaus ausklang. Daran nahmen auch die Offiziere und Oberbeamter der k. k. Stellen teil.
In Wagna bei Leibnitz fand am Sonntag nach Georgi (23. April) das Fischerfest statt. Dabei wurden die Fischereiordnung verlesen und eventuelle Klagen vorgebracht. Dann erfolgte die Aufnahme der neuen Fischer. Dabei kniete der "Erstling" auf einem Fischbehälter, die anderen gingen paarweise um ihn herum, sagten einen Spruch und der Erste versetzte ihm einen Schlag. Schellen und Glocken erklangen und der Neuling wurde willkommen geheißen.
Quelle:
Lisl Waltner: Der gemeine Steirer, Wien 1982. S. 58 f.