Jungbürger#
Nach dem Vorbild der Schweiz waren seit 1946 in vielen Gemeinden Österreichs, vor allem in Vorarlberg, Veranstaltungen für Jungbürger Brauch. Die ursprüngliche Form war, dem Zeitgeist entsprechend, sehr feierlich: Mit dem Erreichen der Volljährigkeit (damals 21 Jahre) wurde man mit Gelöbnis und Handschlag durch den Bürgermeister auf den Staat verpflichtet und mit einem Gedenkbuch beschenkt. Ansprachen, Musik und Liedvorträge begleiteten den Festakt im wappen- und fahnengeschmückten Saal.
Laut Familia Austria (Vors. Günther Ofner) wurde die Volljährigkeitsgrenze mehrfach verändert:
1753 (Verordnung), 1812 (ABGB): 24 Jahre - 1919: 21 Jahre - 1973: 19 Jahre - 2001: 18 Jahre.
Quellen:
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 419
Familia Austria
Bild:
Wiener Jungbürgerbuch, 1968
